- 01.06.2010, 09:46 Uhr
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- Südwestfalen
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Hartz IV-Zuweisungen des Landes an die Kommunen müssen neu berechnet werden
Das Land NRW erstattet den Kommunen die Kosten, die ihnen mit der Einführung von Hartz IV durch den Wegfall des Wohngeldes zusätzlich erstanden sind – Kosten, die das Land umgekehrt eingespart hat. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen auf Fehler in den Datengrundlagen für die Finanzverteilung hingewiesen.
Hartz IV-Zuweisungen des Landes an die Kommunen müssen neu berechnet werden
Landesverfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Kreises Siegen-Wittgenstein
„Das Landesverfassungsgericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein bei der Zuweisung von Landesmitteln für Hartz IV-Empfänger massiv benachteiligt worden ist. Wir haben seit 2006 jährlich rund 3,5 Millionen Euro verloren. Ich erwarte, dass diese Benachteiligung jetzt korrigiert wird, wenn die Berechnung der Zuweisung auf einer nachvollziehbaren, neuen Datengrundlage erfolgen wird!“ Mit diesen Worten kommentiert Landrat Paul Breuer das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu den Finanzzuweisungen des Landes im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV.
Das Land NRW erstattet den Kommunen die Kosten, die ihnen mit der Einführung von Hartz IV durch den Wegfall des Wohngeldes zusätzlich erstanden sind – Kosten, die das Land umgekehrt eingespart hat. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte der Landkreistag Nordrhein-Westfalen auf Fehler in den Datengrundlagen für die Finanzverteilung hingewiesen. Dies führte zu Verwerfungen innerhalb der kommunalen Familie. Einzelne Kommunen wurden benachteiligt, während andere zu viele Mittel erhielten. Der Kreis Siegen-Wittgenstein gehörte zu den Kommunen, die durch die Neuregelung ab 2007 erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Seit dem Jahr 2008 geht der Kreis bei dieser Mittelverteilung vollkommen leer aus.
„Wir haben seither Widersprüche gegen die entsprechenden Bescheide bei der Bezirksregierung eingelegt. Gleichzeitig haben wir mit der Bezirksregierung verabredet, dass diese Widersprüche nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes weiter bearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein nun entsprechende Nachzahlungen in Millionenhöhe bekommen muss“, so Breuer.
Breuer, zugleich Vorsitzender des Sozialausschusses des Landkreistages NRW, fordert das Land nun auf, kurzfristig für transparente Datengrundlagen zu sorgen. Dafür solle eine neutrale Statistikstelle wie zum Beispiel das Statistische Landesamt eingeschaltet werden. An dem grundlegenden Verfahren der Mittelverteilung will der Landkreistag NRW nicht rütteln. Das Verfahren sei grundsätzlich nachvollziehbar und gerecht und soll für einen Belastungsausgleich der Kommunen sorgen, so Breuer.
(Redaktion)
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