Flugverspätungen durch Winterchaos
Reisende haben ein Anrecht auf Betreuung
Düsseldorf. Der Winter hat uns derzeit fest im Griff und schneebedeckte Landschaften laden zu Spaziergängen ein. Die andere Seite der winterlichen Pracht heißt "Verkehrschaos" inklusive verspäteter und annullierter Flüge. ARAG Experten klären über die Rechte der Geschäftsreisenden auf:
Bei Schnee und Eis geht man juristisch von höherer Gewalt aus. Demnach wird die Fluggesellschaft nicht als Schuldige gesehen und muss, anders als bei einem technischem Defekt oder Überbuchung, keine Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge leisten.
Allerdings haben geschäftlich reisende Kunden und Urlauber einen Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel.
Bei Flügen bis 1500 Kilometer reichen schon zwei Stunden Wartezeit aus, damit Kunden sich auf diese Regel beziehen können. Bei Distanzen von bis zu 3500 Kilometern gelten sie ab drei, bei Distanzen von mehr als 3500 Kilometern ab vier Stunden Verzögerung.
Handeln sollten die Fluggesellschaften
Die Initiative soll von den Airlines ausgehen, d.h. sie müssen Kunden über Verzögerungen und ihre Rechte informieren und ihnen Restaurant- und Hotelgutscheine aushändigen sowie für Transfers sorgen. Geschieht dies nicht oder nur unzureichend, raten ARAG Experten den Kunden, ihre Rechte einzufordern. Falls die Airline von sich aus nichts anbietet, kann der Wartende sich selbst mit Essen und ggf. einer Schlafgelegenheit versorgen. Die Kosten muss die Airline dann später erstatten. Nach der Schadenminderungspflicht sollten sich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung jedoch im überschaubaren Rahmen halten.
Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, müssen sich Kunden zuerst an das Unternehmen wenden, bei dem sie ihren Flug gebucht haben. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sich beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig beschweren, so die ARAG Experten.
(Redaktion)
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