Ein Urteil mit Signalwirkung
Härtere Strafen für Steuerhinterzieher
Düsseldorf / Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7.Februar 2012 (Az. 1 StR 525/11) entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als 1 Mio. € in der Regel eine Haftstrafe zu verhängen sei. Eine Bewährungsstrafe sei nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich.
„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, so Bundes- anwalt Wolfgang Kalf in der mündlichen Verhandlung. Schon in seinem Grundsatzurteil vom 2. Dezember 2008 (Az. 1 StR 416/08) hatte der BGH härtere Strafen für Steuer- hinterzieher gefordert – eine Entscheidung, die er jetzt bekräftigte.
Das Urteil mit Signalwirkung für künftige Verfahren vor den Instanzgerichten unterstreicht zweifelsohne die wachsende Bedeutung des Steuerstrafrechts. Die neue Entscheidung markiert zugleich einen Höhepunkt in einer ganzen Reihe fundamentaler Rechtsentwicklungen, z.B. der kürzlich erfolgten Verschärfungen der BGH-Rechtsprechung zur strafbefreienden Selbstanzeige oder zur Strafzumessung. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz war auch der Gesetzgeber gerade erst tätig geworden.
Grenzfall Steuerdelikt: Immense Folgen für Juristen und Steuerberater
Hohe strafrechtliche Brisanz und die enorme Dynamik des komplexen Rechtsgebiets lassen den Grenzfall Steuerdelikt für die beteiligten Steuerberater, Strafverteidiger und behördlichen Akteure zu einem zunehmend anspruchsvollen wie riskanten Unterfangen werden.
Um steuerstrafrechtliche Mandate sicher zu meistern, aber auch eigene Berufsrisiken hinreichend abzuschätzen, bietet sich aktuell ein gerade erschienener Praxisratgeber von Dr. Matthias H. Gehm an. Das soeben im Erich Schmidt Verlag veröffentlichte „Kompendium Steuerstrafrecht“ reflektiert die jüngsten Entwicklungen und möchte beteiligte Berufsgruppen mit aktuellen Informationen und konkreten Fallbeispielen auf dem heiklen Terrain des Steuerstrafrechts unterstützen
(Redaktion)
Tags:- Steuerhinterzieher
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