13.01.2011  16:23 Uhr

Aktiengesellschaft
Definition der Rechtsform: AG

Deutschland. Bei der AG oder auch Aktiengesellschaft handelt es sich um eine eigene juristische Gesellschaft. Bei den Gesellschaftern selbst spricht man hier von Aktionären, die über Aktien an dem Unternehmen beteiligt sind. Je nach Anzahl der Aktien wird das Recht auf Mitbestimmung geregelt.

In der Rechtsform handelt es sich hier um eine Kapitalgesellschaft, die das komplette Grundkapital in Aktien zerlegt hat. Gerade international ist die AG eine sehr bedeutende Rechtsform. 

Funktionsweise einer AG

Einer AG liegt der Betrieb eines Unternehmens zugrunde. Vor allem Wirtschaftsunternehmen greifen sehr oft auf die Form der AG zurück, wenn es um großen Kapitalbedarf geht. Die AG beruht auf Mitgliedschaften, wobei sie als Vereinigung rechtfähig ist und eine rechtliche Einheit bildet. Vor Gericht kann sie klagen und verklagt werden. Die Haftung der Mitglieder ist auf das Grundkapital, also auf die Aktien, beschränkt. Damit besteht hier eine beschränkte Haftung des Unternehmens. Die Aktien sind mittlerweile selten in Aktienurkunden verbrieft, sondern nur in einer Globalurkunde, was es den Unternehmen einfacher macht. Die Aktien können übertragen werden. Die Voraussetzung für eine AG ist nicht zwingend, dass die Aktien auch an der Börse gehandelt werden müssen. Teilweise gibt es viele passive Aktionäre, die nur ihr Kapital (Definition Aktienkapital) in das Unternehmen investiert haben, um damit Erträge zu erwirtschaften. Dennoch haben sie das Stimmrecht und können bei der Aktionärsversammlung ihre Meinung äußern. Die Geschäfte des Unternehmens werden durch besondere Organe durchgeführt und nicht durch die Aktionäre selbst. 

Vorteile und Nachteile der AG

Ein Vorteil ist, dass übertragene Geschäftsanteile nicht durch einen Notar beurkundet sein müssen. Damit sind die Aktien leicht an andere Personen übertragbar. Der Bestand der AG ist somit auch bei einem Wechsel der Mitglieder gegeben. Will man sich langfristig Einfluss innerhalb der AG sichern, gibt es Stammaktien, die erworben werden müssen. Als Nachteil kann angesehen werden, dass die AG sehr aufwendig in Planung und Finanzierung ist. Als Grundkapital werden mindestens 50.000 Euro angegeben, weswegen auch die Gründung mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Insgesamt arbeiten drei verschiedene Gremien in einer AG nebeneinander und müssen sich abstimmen. Der Gestaltungsspielraum des Unternehmens ist eingeschränkt. Nach außen hin bringt die AG jedoch Seriosität und Professionalität mit sich. Die Möglichkeit, an die Börse zu gehen, kann jederzeit genutzt werden.

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(Florian Weis)

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Frog 974 / Fotolia.com



 


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1 Kommentar »

25.01.13 12:39 Uhr
Anonym
hallo
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