Banken
Optimismus im Anlageprospekt erlaubt
Rhein-Main. (bo/dapd). Wenn Banken für neue Geldanlagen Prospekte auflegen, werden Geldanlagen dort in aller Regel sehr blumig und optimistisch beschrieben.
Einstehen muss die Bank für die optimistischen Versprechen aber nur sehr begrenzt, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 337/08) zeigt. Zwar müssen die Banken die Tatsachen, die die optimistische Einschätzung stützen, sorgfältig ermitteln. Sie müssen jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Prognose auch tatsächlich eintritt. Die Prognose muss lediglich vertretbar erscheinen und kann daher auch optimistisch ausfallen. In dem Fall ging es um einen geschlossenen Immobilienfonds, bei dem die Mieteinnahmen deutlich unter der Prognose geblieben waren.
(dapd )
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