16.04.2012  12:00 Uhr

Rechtstipp
Haftpflichtversicherung deckt Baumfällarbeiten ab

Rhein-Main. (bo/dapd). Wer an einem Tag mehrere große Bäume fällt, verliert dadurch nicht den Schutz seiner privaten Haftpflichtversicherung. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Die Versicherung hatte nicht zahlen wollen, weil bei einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung kein Versicherungsschutz bestehe, und das Fällen mehrerer Bäume in einem kurzen Zeitraum sei eine solche Beschäftigung.

Das sahen die Bundesrichter anders. Das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt sich als Verknüpfung eines einmaligen, lediglich wenige Stunden dauernden Verhaltens dar, das keine so große Gefahrenlage schafft, die einen Ausschluss des Versicherungsschutzes rechtfertigen kann. Damit muss der Versicherer für den Schaden infolge der Baumfällarbeiten zahlen.


 

(dapd )

  • Tags:
  • Versicherung
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  • Bundesgerichtshof
  • Beschäftigung

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © HHS / pixelio.de



 


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