Tipps für Bewerbungsgespräche
Bewerbungsgespräch geplatzt
Mainz. Arbeitgeber muss Fahrt nicht bezahlen
Ein Bewerber, der es nicht rechtzeitig zum Bewerbungsgespräch schafft und den Termin deswegen ganz absagt, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber. Das stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klar (Aktenzeichen: 3 Sa 540/11).
Zwar müsse ein Arbeitgeber "in aller Regel" die Fahrtkosten eines Bewerbers ersetzen, erläuterten die Richter. Allerdings setze dies einen "ordnungsgemäß erfüllten Auftrag" voraus, also das Erscheinen zum Bewerbungsgespräch. Im konkreten Fall habe der Kläger den Termin selbst abgesagt, da er den Ort des Gesprächs trotz Anfahrtsskizze und Navigationssystem im Pkw nicht gefunden habe. Dafür könne der Arbeitgeber allerdings nichts, entschied das Gericht. Entsprechend habe der Kläger auch keinen Anspruch auf Ersatz der geforderten Fahrtkosten von 61,80 Euro.
(dapd )
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