Umzugstipps
Beim Umzug hilft auch das Finanzamt
Berlin. Steuerersparnis von mehreren Hundert Euro möglich
Mit Kind und Kegel umziehen ist nicht nur Stress pur - der Tapetenwechsel geht auch richtig ins Geld. Ist der Umzug beruflich notwendig, kann die Firma sämtliche Kosten steuerfrei erstatten - doch nicht alle Chefs sind so großzügig. Gut zu wissen, dass sich auch das Finanzamt an den Kosten beteiligt. Wer die Spielregeln kennt, sichert sich in der Steuererklärung leicht ein paar Hundert Euro Steuerersparnis. Wer aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz wechselt, stellt dem Finanzamt die selbst getragenen Umzugskosten als Werbungskosten in Rechnung. Einen beruflichen Anlass akzeptieren die Finanzbeamten, wenn der Wohnort wegen eines neuen Arbeitgebers oder einer Versetzung gewechselt wird.
Keine Probleme haben auch Neueinsteiger, die in einer fremden Stadt ins Berufsleben starten. Auch wer seinen alten Job behält, kann das Finanzamt zur Kasse bitten, sofern sich die tägliche Fahrzeit um mehr als eine Stunde vermindert. Bei Ehegatten genügt es, wenn einer so viel Zeit spart. Steht die berufliche Veranlassung fest, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten der Wohnungssuche (Inserate, Telefonate, Besichtigungen), Maklergebühren und Spediteurkosten. Eigene Fahrtkosten können mit 0,30 Euro je Kilometer geltend gemacht werden. Sonstige Umzugskosten wie die Anschaffung neuer Gardinen und Vorhänge, Anschlusskosten für Elektrogeräte oder Gebühren für die Umschreibung des Führerscheins sind zusätzlich abzugsfähig.
Doppelte Mietzahlungen werden anerkannt
Freunde, die beim Umzug eine tragende Rolle gespielt haben, können mit einem Trinkgeld bis zu 256 Euro entlohnt werden, ohne das sie für die Gefälligkeit vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Die Empfänger können daher bis zu diesem Betrag gefahrlos eine Quittung als Kostenbeleg unterschreiben. Berufstätige, die vorübergehend doppelt Miete zahlen müssen, profitieren von einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 2011 (Az. VI R 2/11). Während der Umzugsphase muss das Finanzamt doppelte Mietzahlungen anerkennen - bis zum tatsächlichen Umzug ist die Miete der neuen Wohnung steuerlich abzugsfähig, danach die Miete der alten Familienwohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Papiermuffel kommen auch ohne lästigen Papierkrieg an ihr Geld. Neben den Speditionskosten und den eigenen Fahrtkosten am Umzugstag gewährt das Finanzamt ohne weitere Belege bestimmte Pauschalen. Verheiratete Steuerzahler können bei Beendigung des Umzugs ab 1. Januar 2011 insgesamt 1.279 Euro in der Steuererklärung pauschal abrechnen, ledige Arbeitnehmer immerhin noch 640 Euro. Für mitziehende Kinder und andere nahe Verwandte erhöhen sich die Pauschalen um je 282 Euro. Für Umzüge seit dem 1. August 2011 können Pauschbeträge von 1 283 Euro (Verheiratete), 641 Euro (Ledige) und 283 Euro (Zuschlag für Haushaltsangehörige) angesetzt werden.
Damit der Nachwuchs nach dem Ortswechsel in der Schule nicht den Anschluss verliert, sponsert der Fiskus sogar den Nachhilfeunterricht bis zu einem Höchstbetrag von 1.617 Euro je Kind. Auch an privaten Umzugskosten beteiligt sich Vater Staat mit bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung. Wer eine Spedition mit dem Transport seiner privaten Habe beauftragt, reicht die Rechnung bei der nächsten Steuererklärung ein. Der Fiskus wertet die Dienste von Spediteuren als "haushaltsnahe Dienstleistung" und beteiligt sich bis zu einem Rechnungsbetrag von 6.000 Euro mit einem Steuerrabatt von maximal 20 Prozent. Allerdings muss die Rechnung überwiesen werden - bei Barzahlung geht der Steuerbonus verloren.
(Michael Degethof)
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de Thorben Wengert
Obst und Gemüse zu seiner Zeit - Was hat wann Saison?
Saisontabelle II
Gesunde Vielfalt vom heimischen Acker
Saisonkalender
Bio oder nicht Bio - das ist hier die Frage
Etikettenschwindel
Bio-Lebensmittel nur geringfügig gesünder
Lebensmittelindustrie
Die ersten aufregenden Momente auf der Bühne
Schauspiel
GLÖÖCKLER HOME
MÖÖbelkollektion
Museum zeigt Karikaturen analog und digital
Ausstellung
- »
- »
- »
- »
» Ihre Pressemeldung
Sie sind ein in der Region Rhein-Main ansässiges Unternehmen oder haben Meldungen aus der Region? Wir freuen uns über Ihre Pressemeldungen.
Nehmen Sie uns gerne in Ihren Verteiler mit auf und schicken Sie Ihre Pressemitteilungen an uns: rhein-main@business-on.de
» Ihre Eventfotos
Ob Messe, Seminar, Netzwerktreffen oder Tag der offenen Tür. Schicken Sie uns die Bilder Ihrer Veranstaltung. Wir veröffentlichen diese kostenlos auf www.business-on.de/rhein-main.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
rhein-main@business-on.de
» Ihr Video
Haben Sie ein Video von Ihrem Unternehmen, von Ihrem Stand auf einer Messe, ein Interview oder ähnliches? Dann senden Sie uns Ihr Video zu. Wir veröffentlichen es gerne auf www.business-on.de/rhein-main.
Weitere Informationen, z.B. zur Dateiübersendung:
rhein-main@business-on.de
» Ihre Termine
Veröffentlichen Sie schnell und kostenlos Ihre Termine wie z.B. Tag der offenen Tür, Ausstellungen, Tagungen & Konferenzen, Vorträge, Jubiläen und vieles mehr auf www.business-on.de/rhein-main.
Klicken Sie einfach oben im Terminkalender auf "Neuen Termin eintragen" und füllen Sie die entsprechenden Felder aus:
» Terminkalender aufrufen
» Ihr Unternehmensportrait 
- Ausführliche redaktionelle Vorstellung Ihres Unternehmens auf dem Wirtschaftsportal Ihrer Region
- Fotos von Geschäftsführung, Vorstand, Produkten, Firmengebäude o. ä.
- Integration Ihres Firmenvideos, falls vorhanden
- Bereitstellung Ihrer Imagebroschüre/Produktbroschüre zum Download für interessierte Leser
- Veröffentlichung sämtlicher Kontaktdaten für Direktanfragen der Leser
- Veröffentlichung Ihrer Termine (Hausmessen, Tag der offenen Tür, Jubiläen)
- Verlinkung Ihrer Unternehmens-Website
Ihr Ansprechpartner für Fragen und Buchungen:
Steffen Ball
Tel: +49 (0)6104 66 98-0
rhein-main@business-on.de
» B2B Werbung
business-on.de ist das stark wachsende tagesaktuelle Online-Wirtschaftsmagazin der Region. Wir bieten Ihnen das ideale Umfeld für Ihre Werbung, wenn Sie gezielt und messbar
Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, Fach- und Führungskräfte und Interessenten in Ihrer Region ansprechen möchten.
Ihr Ansprechpartner für regionale Werbeanfragen:
Steffen Ball
Tel: +49 (0)6104 66 98-0
rhein-main@business-on.de
Fragen zu überregionaler Werbung beantwortet Ihnen unser Partner businessAD.
Unsere Mediadaten finden Sie hier.
» Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder vermissen Sie etwas? Gerne steht Ihnen unsere Redaktion telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 2263 / 92 90 56-0
E-Mail: rhein-main@business-on.de
» Kontaktformular
» Weitere business-on.de Portale
Aktuell finden Sie business-on.de in 20 Regionen: Aachen-Euregio, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn, Mecklenburg-Vorpommern, Mittelfranken, München,
Niedersachsen-Ost, Nordbaden, Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Main, Ruhr, SaarLorLux, Stuttgart Südbaden, Südwestfalen, Weser-Ems, Deutschland und der Türkei.
Laufend kommen weitere Standorte in Deutschland hinzu.
Die lokale Berichterstattung und Pflege der Portale erfolgt jeweils durch einen Partner vor Ort.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem Punkt "Impressum" der jeweiligen Region.
» business-on.de Partner werden
Wir sind ständig auf der Suche nach nützlichen Inhalten für unsere Leser, Medien- und Sponsorpartnerschaften und vielem mehr.
Außerdem suchen wir noch Lizenzpartner, die folgende Regionen wirtschaftlich selbständig betreuen:
- Augsburg/Schwaben
- Nordhessen
- Koblenz
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
rhein-main@business-on.de
» Meldung kommentieren
Ihre Meinung ist gefragt! Deshalb bieten wir Ihnen unter jedem Artikel die Möglichkeit, Ihren Kommentar abzugeben und zu diskutieren.
» Immer Up2Date bleiben
- 23.05.
- 28.05.
- 06.06.
- 18.06.
- 02.07.
Als Startseite

