07.12.2011  09:21 Uhr

Rechtstipp
Geschäftsführer können vor Arbeitsgericht nicht klagen

Rhein-Main. (bo/dapd). Geschäftsführer eines Unternehmens können nicht vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Entlassung klagen. Das gilt auch dann, wenn sie vor der Berufung zum Geschäftsführer für den gleichen Arbeitgeber als Angestellter tätig waren.

Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines Geschäftsführers gegen die Klageabweisung durch das Arbeitsgerichts ab. Das Arbeitsgericht hatte ihn an die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen, da es sich bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Geschäftsführern nicht um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handele.

Der Geschäftsführer vertrat hingegen die Ansicht, dass er trotz seiner Stellung wie ein weisungsabhängiger Beschäftigter für das Unternehmen arbeite. Er habe die formale Berufung zum Geschäftsführer akzeptieren müssen, um nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zu riskieren. An seinen Aufgaben und Befugnissen habe sich durch die Beförderung nichts geändert.

Darauf kam es nach der Entscheidung der Richter aber auch nicht an. Durch den Abschluss des Geschäftsführervertrags sei das bestehende Arbeitsverhältnis aufgehoben worden. Anhaltspunkte dafür, dass neben diesem Vertrag der alte Arbeitsvertrag fortbestehen sollte, gebe es nicht. Damit könne der Geschäftsführer auch nicht verlangen, als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung zu klagen.


 

(Redaktion)

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Bild Nr. 1 © pixelio.de HHS



 


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