Gerichtsurteil
Vorarbeiten für Landesgartenschau 2014 in Gießen untersagt
Hessen. (bo/dapd). Das Gießener Verwaltungsgericht hat Vorarbeiten für die Landesgartenschau 2014 in Gießen untersagt.
Die Richter gaben am Freitag einem Eilantrag von Gegnern des Projektes statt, wie eine Sprecherin sagte. Das Verbot gelte bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Unterdessen hat die Stadtverordnetenversammlungen ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Mit großer Mehrheit beschloss sie am Freitagabend, die von Gegnern des Projekts angestrebte Abstimmung zur Verhinderung von Baumfällungen und Kreditaufnahmen für die Gartenschau für unzulässig zu erklären. Zur Begründung verwies Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz auf zwei Rechtsgutachten, wonach die Frist für das Bürgerbegehren überschritten sei.
Zuvor hatte sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigt. Die Gegner hatten den Angaben zufolge am Freitagnachmittag ein Eilantrag eingereicht. Die Richter hätten sich in der Kürze der Zeit "bis zu den offenbar unmittelbar bevorstehenden Baumfällmaßnahmen außerstande gesehen", ohne Einblick in Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung zu treffen, hieß es.
Für die Landesgartenschau sollen 174 Bäume abgeholzt werden. Die Stadt will nach eigenen Angaben die Arbeiten schnellstmöglich wieder aufnehmen. Die Verwaltung befürchtet erhebliche Mehrkosten im Falle weiterer Verzögerungen.
(dapd )
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