19.03.2012  11:06 Uhr

Schlecker
Alle hoffen auf den Schlecker-Investor

Kassel. Insolvenzverwalter und Betriebsrat arbeiten an Kündigungsliste - Bis Pfingsten soll neuer Eigentümer gefunden sein

Der neue Schlecker, sagt ver.di-Mann Bernhard Franke, werde mit dem alten nur noch den Namen gemein haben. Unter der Führung von Franke hat die Gewerkschaft ver.di am Wochenende in Kassel noch einmal zwei Tage lang mit dem Insolvenzverwalter des zusammengebrochenen Drogeriekonzerns verhandelt. Beide Seiten hoffen auf einen Investor, der nach den jetzt anstehenden Entlassungen von rund 11.200 Schlecker-Mitarbeitern das Unternehmen übernimmt.

Die Gewerkschaft treibt die Sorge um, das bisherige Management im Konzern könnte Interessenten abschrecken. "Das ist das Letzte, was wir wollen", sagt ver.di-Sprecherin Christiane Scheller. Dann seien selbst die verbleibenden 13.000 Arbeitsplätze bei Schlecker gefährdet. Am 24. März schließen 2.200 Filialen bundesweit, das kostet 9.500 Jobs. Immerhin konnten ver.di und Betriebsrat am Wochenende erreichen, dass 200 Drogerieläden von der geplanten Schließung ausgenommen werden. Weitere 1.700 Mitarbeiter müssen ab April gehen, wenn Schlecker Läger dichtmacht.

Unvollständige Personalakten

Insolvenzverwalter und Betriebsrat trafen in Kassel auch zusammen, um die Liste der von den Kündigungen betroffenen Schlecker-Mitarbeiter - für die Beteiligten sind es "die Frauen" - festzulegen. Dabei zeichneten sich von Gewerkschaftsseite bereits befürchtete Abgründe ab. Regulär trifft allein der Insolvenzverwalter die Vorauswahl. Schlecker habe seine Personalakten in der Vergangenheit dermaßen schlampig und unvollständig geführt, sagt ver.di-Sprecherin Scheller, dass dem Insolvenzverwalter die Aufstellung der Namensliste ohne Hilfe des Betriebsrats nicht gelungen sei. Beide Seiten saßen in Kassel einvernehmlich zusammen, um aus dem Chaos Brauchbares herauszulesen.

Denn die Sozialauswahl bestimmt, wer konkret seinen Job verliert. Schließt eine Filiale, müssen möglicherweise Frauen anderer Läden gehen und den Weg in eine Transfergesellschaft antreten. Kriterien wie Lebensalter, Anstellungsdauer und Unterhaltspflichten entscheiden.


 
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Bild Nr. 1 © Gerd Altmann / Pixelio.de



 


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