Urteil
Gericht erlaubt Demonstration gegen Tanzverbot an Karfreitag
Wiesbaden. (bo/dapd) Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Demonstration der Grünen Jugend Hessen gegen das Tanzverbot an Karfreitag erlaubt.
Es verhängte aber in seinem Beschluss vom Donnerstag die Auflage, "dass keine tänzerischen Darbietungen erfolgen". Eine Art Massenpantomime sei mit dem Gedenken an den Tod Jesu nicht vereinbar und trage dem Ernst des Feiertages nicht in der gebotenen Weise Rechnung.
Tanzen, wenn auch ohne für Dritte hörbare Musik über Kopfhörer, betone den Unterhaltungswert von Bewegungen, erläuterte das Gericht. Das Hessische Feiertagsgesetz verbietet unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen an Karfreitag. Gegen die Entscheidung war Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
(Aktenzeichen 2 L 414/12.WI)
(dapd-hes)
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