07.07.2008  09:37 Uhr

Steuertipp
Kosten für die Vermögensverwaltung vollständig absetzbar

Rhein-Main. (bo/ddp.djn). Wer Kosten für seine Vermögensverwaltung steuerlich geltend machen will, der riskiert in aller Regel einen Kleinkrieg mit dem Finanzamt. Denn die Beamten dort möchten die Kosten aufgeteilt wissen in Werbungskosten bei den Kapitalerträgen, bei den Spekulationsgewinnen sowie bei steuerfreien Spekulationsgeschäften. Jedoch gibt es eine gute Nachricht.

Das Finanzgericht Köln (AZ: 14 K 310/04) ist der Auffassung, dass Steuerzahler die Vermögensverwaltungskosten nicht aufteilen müssen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Steuerzahler es nicht nur auf steuerfreie Erträge abgesehen hat. Ist das zu bejahen, sind die Kosten voll absetzbar.


 

(rheinmain)

  • Tags:
  • Vermögensverwaltung
  • Werbungskosten
  • steuerfreie Erträge
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