Neuregelung
Neue Erbschaftssteuer vor Gericht
Rhein-Main. (bo/ddp.djn). Nach der neuen Rechtslage bei der Erbschaftssteuer müssen Angehörige wie Geschwister, Nichten oder Neffen bei umfangreichen Erbschaften mit einem Millionenwert bis zu 50 Prozent der geerbten oder verschenkten Summe an den Fiskus überweisen. Ein Betroffener, der von seinem Bruder eine Schenkung in entsprechender Höhe erhalten hatte, hat jetzt Klage beim Finanzgericht München (AZ: 4 K 1323/09) eingereicht.
Damit steht die Erbschaftssteuer-Reform erstmals auf dem Prüfstand. Sollte die Regelung vor dem Finanzgericht Bestand haben, will der Betroffene bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Finanzexperten haben Bedenken, ob das reformierte Erbschaftssteuerrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bereits die vorherige Regelung war als verfassungswidrig eingestuft worden und hatte die Neuregelung erforderlich gemacht.
(Redaktion)
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