Rechtstipp
Innovation digitales Fernsehen: Vermieterpflicht für störungsfreies Entertainment
Berlin. (bo/dapd). Vermieter, die mietvertraglich verpflichtet sind, ihren Mietern den Empfang von störungsfreien Fernsehsignalen zu ermöglichen, sollten prüfen, ob diese ein digitales Satellitensignal empfangen.
Andernfalls müssen sie eine technische Umrüstung vornehmen. Denn ab 30. April 2012 werden über Satellit ausschließlich digitale Signale versendet. Mieter, die bisher lediglich ein analoges Satellitensignal empfangen, benötigen dann für jedes Empfangsgerät einen digitalen Receiver. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.
Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Fernseh- und Radiosignal bisher analog über Satellit empfangen. Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Signal über Kabel, Antenne oder bereits digital über Satellit empfangen.
Bei der Umrüstung müssten in der Regel nur der Universal Low Noise Block Converter (LNB) und der sogenannte Multischalter für die Teilnehmeranlagen ausgetauscht werden, erklärt Haus & Grund. Der Vermieter sei aber nicht verpflichtet, seinen Mietern einen digitalen Receiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung dieser Geräte sei Sache des Mieters.
Wer unsicher sei, ob er bereits ein digitales Satellitensignal empfange, könne dies mithilfe des Videotexts herausfinden. ARD, ZDF, ProSieben, Sat.1 und RTL haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung des analogen Satellitensignals geschaltet. Sollte dort die Mitteilung "Sie empfangen bereits digital" zu sehen sein, besteht nach Angaben von Haus & Grund kein weiterer Handlungsbedarf.
(Redaktion)
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