Steuerrecht
Neue Steuerregelungen für Vermieter ab 2012
Rhein-Main. (bo/dapd). Ab 2012 gelten neue steuerliche Regelungen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen. Vermieter sollten die Höhe ihrer angesetzten Mieten überprüfen und diese gegebenenfalls erhöhen.
Sonst müssen sie mit steuerlichen Mehrbelastungen rechnen, wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund informiert.
Bei Vermietern, die weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, erkenne das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten dann nur noch anteilig an. Bisher habe diese Grenze bei 56 Prozent gelegen.
Neu sei auch, dass ab dem nächsten Jahr die bisher notwendige Überschussprognose entfällt, mit der ein Vermieter den vollen Werbungskostenabzug erreichen kann, wenn er zwischen 56 und 75 Prozent der üblichen Marktmiete erzielte.
Handlungsbedarf bestehe insbesondere für Vermieter, die bislang eine Miete in Höhe von 56 bis 66 Prozent der Marktmiete verlangen und dabei eine positive Überschussprognose vorweisen können. Sie müssten allein aus steuerlichen Gründen die Miete erhöhen, so Haus & Grund. Das gelte besonders dann, wenn die ortsübliche Marktmiete in der Vergangenheit stark gestiegen ist.
(Redaktion)
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