Recht
Erbrecht in Deutschland
Berlin. Das Erbrecht in Deutschland ist ein sehr umfangreiches Recht, dass nicht so einfach zu durchblicken ist.
Als subjektives Recht ist das Erbrecht in Deutschland ein Grundrecht nach dem Artikel 14 des Grundgesetzes. Durch das Erbrecht werden Verfügungen über das Eigentum nach dem Eintritt des eigenen Todes geregelt. Ferner regelt das Gesetz auch die Veräußerung von weiteren Rechten im Todesfall. Dabei sind die Rechte des Erblassers, also der Person die vererbt, und die Rechte des Erben genau geregelt. Da es sich beim Erbrecht in Deutschland um ein Grundrecht handelt, ist es auch ausdrücklich garantiert. Allerdings wird es heute im Grundgesetz nur noch aus traditionellen Gründen, wie es in der Weimarer Reichsverfassung der Fall war, erwähnt.
Der Inhalt und die Grenzen des deutschen Erbrechts basieren auf einfach-rechtlichen Vorschriften. Durch das Grundgesetz gesichert ist die Testierfreiheit sowie das Erbrecht der Verwandtschaft. Das Erbrecht ist das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. In den letzten Jahren ist das Erbrecht in Deutschland immer wichtiger geworden und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. In einem Zeitraum von zehn Jahren wurden zahlreichen Statistiken zufolge Werte im Höhe von 2,5 Billionen Euro vererbt. Wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat, kommt dem Erbrecht in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. In diesem Fall muss die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt werden. Diese ist auf natürliche und juristische Personen beschränkt. Kann kein gesetzlicher Erbe gefunden werden, weil es z.B. keine Verwandten mehr gibt, dann ist der Staat der Erbe. Dies ist auch dann der Fall, wenn die infrage kommenden Erben das Erbe ausschlagen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.erbrecht-heute.de
(Redaktion)
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