Immobilien
Augen auf beim Immobilienvertrag
Köln. Immer mehr Menschen liebäugeln mit dem Kauf einer Immobilie. Interessenten sollten aber nicht nur das Objekt, sondern auch den Kaufvertrag kritisch prüfen, rät die PSD Bank Köln. Worauf Käufer unbedingt achten sollten.
In der Krise steht die Immobilie für Anleger und Eigennutzer gleichermaßen hoch im Kurs. Niedrige Zinsen machen den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses für eine wachsende Zahl von Menschen interessant. Viele Interessenten beschäftigen sich erst seit kurzem mit dem vergleichsweise komplexen Thema Immobilienkauf.
Der Kauf der eigenen vier Wände will gut überlegt sein. Haus- oder Wohnungskäufer sollten sich nicht zu einer vorschnellen Unterschrift hinreißen lassen, sondern den Kaufvertrag gründlich prüfen. Dies gilt nicht zuletzt für Immobilien in beliebten Wohnlagen, wo vergleichsweise viele Nachfrager auf ein kleines Angebot treffen. Letztlich ist auf Angaben im Exposée oder mündliche Zusagen nicht unbedingt Verlass; maßgeblich ist allein der notariell beglaubigte Vertrag. Kaufinteressenten sollten deshalb frühzeitig den Vertragsentwurf mit allen Anlagen anfordern und kritisch gegenlesen. Sind im Kaufvertrag alle Punkte klar und vollständig geregelt? Finden sich in der Baubeschreibung alle versprochenen Leistungen wieder? Ist die Höhe des Wohngeldes anhand des Wirtschaftsplans nachvollziehbar?
Ralf Eibel, Vorstandsmitglied der PSD Bank Köln rät Interessenten: "Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Immobilienkauf und unterschreiben Sie Verträge erst, wenn wirklich alle Fragen geklärt sind." Tipp der PSD Bank Köln: Käufer sollten zur Sicherheit den Rat von unabhängigen Fachleuten einholen. Viele Immobilienkäufer schrecken hiervor zurück, da einige Tausend Euro an Zusatzkosten anfallen. Doch diese Investition macht sich oft bezahlt. Bausachverständige oder auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte identifizieren Verhandlungsspielräume und bewahren vor bösen Überraschungen. Ist etwa für den Fall einer verspäteten Fertigstellung kein Schadenersatz vereinbart, fallen leicht nichtkalkulierte Kosten in fünfstelliger Höhe an.
Immobilienkäufer sollten sich nicht allein auf den Notar verlassen. Er dient als neutrale Instanz zwischen den Vertragsparteien und informiert über rechtliche Konsequenzen aus dem Kaufvertrag. Ein Notar ist aber nicht verpflichtet, auf wirtschaftlich nachteilige Regelungen wie überhöhte Preise oder verkürzte Gewährleistungsfristen hinzuweisen.
Quelle: PSD Bank Köln eG
(Redaktion)
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