Studie
Lohnt sich ein Gefällt mir-Button auf der Website?
Ruhr. Während die Diskussion über die Forderung von Datenschützern, den Like-Button von Facebook auf den eigenen Websites zu entfernen, an Schärfe zunimmt, stellt sich noch eine ganz andere Frage: Macht dieses Plugin überhaupt Sinn?
Seitdem vor gut einer Woche Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angekündigt hat, gegen Facebook-Plugins auf Websites in Schleswig-Holstein vorgehen zu wollen und Geldbußen für Unternehmen angedroht hat, gehen die Wellen hoch. So bestreiten die Strunk Dirks + Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Kiel, die selbst von den Forderungen des ULD betroffen sind, die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Entfernung des „Gefällt mir“-Button von ihrer Website.
„Eine Verpflichtung hierzu besteht nach der durch die Partner unserer Kanzlei vertretenen Rechtsauffassung jedoch entgegen der Ansicht des ULD nicht,“ so die Partnergesellschaft von Rechtsanwälten in einer Stellungnahme. Die Anwälte halten darüber hinaus die „Vorgehensweise der Behörde in der von ihr konkret gewählten Form der Öffentlichkeitsarbeit für unzulässig, da sie sich hierbei außerhalb der ihr gesetzlich zustehenden Kompetenzen bewegt.“
Unabhängig von der Datenschutzproblematik und deren rechtlicher Beurteilung stellt sich aber auch die Frage, ob der Like-Button auf einer Website überhaupt Vorteile für ein Unternehmen bringt? Denn nach einer aktuellen Studie "haben zwar viele Webseiten die Social Plugins von Facebook implementiert, setzen sich aber kaum mit den Ergebnissen und der Optimierung der Plugins auseinander. So wird beispielsweise der Button oft falsch und unauffällig platziert."
Wie es besser geht, beschreibt das Whitepaper allerdings auch: "Durch kleine Optimierungen an der Position, kann das Ergebnis deutlich verbessert werden. Ein Tipp ist zum Beispiel den Button zweimal auf der Web- oder Produktseite zu platzieren. Einmal im oberen Bereich der Seite und ein zweites mal am Ende der Seite."
(Redaktion)
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