- 12.03.2013, 21:35 Uhr
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Jeder Zweite hat Probleme mit kleinen Parklücken
Vorwärts, rückwärts, seitwärts: Viele Autofahrer tun sich beim Einparken schwer. Besonders zu kleine Parklücken, schlechte Sicht und andere Verkehrsteilnehmer, die ungeduldig drängeln, bereiten laut einer aktuellen forsa-Umfrage Probleme.
Einparken ist nicht immer einfach: Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt hat über die Hälfte der deu- tschen Autofahrer große Probleme mit zu kleinen Parklücken. Jeder Dritte ist beim Einparken von drängelnden oder ungeduldigen Autofahrern genervt. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt gibt Tipps, wie Fahrzeuge dennoch sicher abgestellt werden können und informiert über Sonderregelungen, wenn es auf dem Parkplatz kracht.
Frag den Spiegel: Sicheres Einparken leicht gemacht
Einparken ist nicht gleich einparken: Seitliches Parken auf der linken
Straßenseite findet ein Drittel der Befragten schwierig - auf der rechten Straßenseite ist das nur noch für sechs Prozent eine Herausforderung. Dabei können diese Unsicherheiten relativ leicht aus dem Weg geräumt werden: Mit einer exakten Einstellung aller Spiegel lässt sich das Auto sicher in die Parklücke manövrieren. "Der Spiegel auf der Beifahrerseite sollte so einge- stellt sein, dass die eigene Karosserie gerade noch erkennbar ist. So kann man zentimetergenau sehen, wie weit die Bordsteinkante entfernt ist", sagt Frank Bärnhof.
Sonderregelung für Schadenfälle auf Parkplätzen
Passiert beim Ein- oder Ausparken ein Unfall, gelten auf gekennzeichneten Stellflächen folgende Sonderregelungen: Laut Straßenverkehrsordnung haben Autofahrer auf Parkplätzen eine erhöhte Sorgfaltspflicht - vor allem diejenigen, die aus einer Parkbucht zurücksetzen. Ihr Sichtfeld ist stark eingeschränkt, vorbeifahrende Pkw werden schnell übersehen. Kollidieren auf einem Park- platz zum Beispiel zwei sich rückwärts bewegende Fahrzeuge, kommt es laut Rechtsprechung in den meisten Fällen zu einer Haftungsteilung. "Dies bedeutet, dass jeder der beiden Unfallbeteiligten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung seinen Schaden zu 50% ersetzt bekommt", sagt
Bärnhof.
Kleiner Kratzer - große Wirkung
Bei Bagatellschäden, wie z.B. kleinen Kratzern im Lack, gilt: Die Polizei muss nicht gerufen werden. Was allerdings auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann sich später als teurer Schaden herausstellen. "Deshalb sollte auch bei kleineren Schäden die Versicherung informiert werden", so Bärnhof. Unfallort, Stand der beteiligten Fahrzeuge und Beschädigungen am besten mit Hilfe von Fotos und einem Europäischen Unfallbericht dokumentieren. Dies ist später hilfreich für die Beurteilung der Schuldfrage und die Durch- setzung von Schadenersatzansprüchen. Tipp: Um Unfälle zu vermeiden, auf Parkplätzen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
(Redaktion)
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