Datenqualität
Sanktionslisten zu prüfen ist eine Herausforderung für Identifikationssoftware
Ruhr. Seit einigen Jahren sind in der Europäischen Union zwei bisher wenig beachtete Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung in Kraft. Deren Nichteinhaltung kann erhebliche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben. Gefragt sind deshalb intelligente Lösungen zur Verbesserung der Datenqualität.
Die Europäische Union hat schon vor beinahe 10 Jahren mit zwei Verordnungen (2580/2001 und 881/2002) die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Diese Verordnungen verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen.
Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amts ist jede Warenlieferung oder Dienstleistung potenziell von der EG-Verordnung erfasst. Das Merkblatt über Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) präzisiert, dass Terroristen und Terrorgruppen Geld und wirtschaftliche Ressourcen weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. Wirtschaftliche Ressourcen sind Vermögenswerte jeder Art, so dass die Verordnung auch die direkte oder indirekte Lieferung von Gütern verbietet.
Komplizierte Verfahren
Unternehmen tun sich offensichtlich schwer mit der Einrichtung der notwendigen, komplizierten Kontrollmechanismen. Lassen sich Kontrollen einzelner Embargoländer oder -waren noch relativ einfach umsetzen, verhält es sich mit „international“ agierenden Personen und Organisationen vollkommen anders. Es geht darum, bei jeder Transaktion mit einem Drittland − sei es Norwegen, Vietnam oder Brasilien − zu überprüfen, ob es bei den Beteiligten eine Übereinstimmung mit einer in den Listen vorkommenden Person oder eine Verbindung zu einem genannten Unternehmen gibt.
Menschliche Intelligenz als Schlüssel
Wie kann man diese besonderen Anforderungen erfüllen? Klar ist, dass neben der Anpassung der betroffenen Geschäftsabläufe standardisierte und weitestgehend automatisierte Verfahren eine entscheidende Voraussetzung sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen unternehmensweit standardisierten Verfahren und Standardverfahren, die dieser Aufgabe sicher nicht gewachsen sind. Eine effiziente Sanktionslistenprüfung verlangt mehr als herkömmliche Abgleichverfahren und Wahrscheinlichkeitskontrollen. Um Einträge aus der eigenen Kundendatenbank mit Sanktionslisten zu vergleichen, versprechen vor allem jene Verfahren Erfolg, die computergestützte Schlussfolgerungen mit menschlicher Intelligenz kombinieren.
High Precision Matching gleicht automatisch ab
Mit Hilfe von „High Precision Matching“ lassen sich die Kundendaten im Rahmen des Sanktionslistenchecks automatisiert abgleichen. Um eine hohe Datenqualität zu liefern, muss die Matching-Engine jedoch zum Beispiel erkennen können, dass es sich bei „BMW“ und „Bayerische Motorenwerke“ um ein- und dasselbe Unternehmen handelt.
Zur Erkennung von Ähnlichkeiten zwischen den Einträgen in verschiedenen Datenbanken werden unter anderem genutzt:
- Länder- und Subjekt-spezifisches Wissen
- linguistische Regeln (z.B. der Phonetik, Semantik und Syntax)
- Geschäftsregeln und Algorithmen zur Erkennung von Buchstabenvertauschungen oder kontextabhängigen Akronymen
Der Treffer zwischen „EVO AG“ und „Energieversorgungsgesellschaft Oberhausen“ beruht daher zum Teil auf dem Erkennen kontextabhängiger Akronyme und dem Subjekt-spezifischen Wissen über Rechts- und Gesellschaftsformen sowie Wortzusammensetzungen in der deutschen Sprache: „AG“ ist im Deutschen die gängige Abkürzung für „Aktiengesellschaft“, der Wortteil „gesellschaft“ wiederum wird häufig in Wortzusammensetzungen genutzt. Dieser Matching-Ansatz wird mit Methoden kombiniert, die statistische und mathematische Algorithmen, Qualitativaussagenlogik und kontextabhängige Regeln nutzen, um den Grad der Übereinstimmung zwischen Eintragungen in verschiedenen Datenbanken zu bestimmen. Hier spielen vor allem Muster, verbunden mit einer definierten Fehlertoleranz, eine wichtige Rolle.
Vollintegration einer DataQuality Software
Die Firma CSS Computer Software Studio GmbH aus Fulda hat im Rahmen einer Partnerschaft die Module Dubletten-, Adress- und Sanktionslistenprüfung des niederländischen Herstellers Human Inference integriert. Dadurch können Debitoren/Kreditoren, Mitarbeiter, Bewerber sowie Interessenten und Kunden gleichzeitig sowohl im Dialog als auch im Batch überprüft werden. Die Ergebnisse lassen sich kundenspezifisch anpassen: So können unterschiedliche Anforderungen an die Suche nach Dubletten (z. B. die Konfiguration der fehlertoleranten Suche) im Unternehmen berücksichtigt werden.
(Alexander Klüber, Dr. Holger Wandt, Human Inference)
Tags:- EVO AG
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Gerd Altmann / pixelio.de
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Der Artikel macht einen richtig heiß auf das kalte Wasser. Aber man findet nichts über die Kosten eines solchen Unternehmens. - Schlaglöcher per iPhone-App melden
schön dass im artikel kein einziger name eines apps genannt wurde...:-(
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