Interview
Rechtsanwalt Marcus Dury: Was tun bei Filesharing-Abmahnungen?
SaarLorLux. Tauschbörsen sind bei Internetnutzern aller Altersklassen äußerst beliebt. Jedoch sollte man sich auch den Gefahren bewusst sein: Wer urheberrechtlich geschützte Daten tauscht, riskiert schnell eine Abmahnung. Durch spezialisierte "Abmahnkanzleien" werden allerdings immer wieder Unschuldige abgemahnt, die ob der kurzen Fristen und hohen Gebühren verunsichert sind. Im business-on.de-Interview gibt IT-Rechtsexperte Marcus Dury aus Saarbrücken Tipps zur richtigen Verhaltensweise bei einer Abmahnung.
business-on.de: Nutzer von Internet-Tauschbörsen, wie BitTorrent oder eMule, sind oft durch sogenannte Massen-Abmahnungen der Film- und Musikindustrie verunsichert. Was sind die Gefahren solcher Filesharing-Angebote?
Rechtsanwalt Marcus Dury: Das Problem besteht darin, dass viele Inhalte der Tauschbörsen urheberrechtlich geschützt sind. Viele Nutzer wissen nicht, dass die Dateien, die man sich herunter lädt automatisch allen anderen Tauschbörsennutzern angeboten werden, also sog. „Filesharing“ stattfindet (deutsch: „Dateitausch“).
Wenn man also ein Lied, Musikalbum oder Film herunterlädt bietet man diese Datei auch allen anderen Teilnehmern der Tauschbörse zum Download an. Man verbreitet dadurch die urheberrechtlich geschützten Inhalte selbst!
Dies ist der entscheidende Unterschied zu sog. Sharehostern, bzw. One-Click-Hostern, wie Rapidshare, bei denen man die Dateien von einem zentralen Server herunter lädt, ohne aber selbst eine urheberrechtlich relevante Verbreitungshandlung zu begehen (reiner „Download“).
business-on.de: Wie kommen die Abmahnanwälte an die persönlichen Daten der Filesharing-Nutzer?
Rechtsanwalt Marcus Dury: Aufgrund der Funktionsweise von Tauschbörsen ist es sehr einfach, die Internet-Adressen der einzelnen Teilnehmer zu ermitteln. Jede Abmahnkanzlei bedient sich eines sog. Logging-Unternehmens, das sind spezialisierte Firmen, die sich nichts anderes tun, als Internet-Adressen in Tauschbörsen festzustellen und zu protokollieren. Sie überwachen, zu welchem Zeitpunkt über eine Internet-Adresse welche Datei angeboten wurde.
Logging-Firmen sind nicht unfehlbar
Auf Basis dieser protokollierten Daten stellen dann die Abmahnanwälte entsprechende Auskunftsanträge bei Gericht. Diese Anträge richten sich gegen den jeweiligen Internetprovider, also z.B. die Telekom AG oder Kabel Deutschland. Diese geben dann die beim Abschluss des Vertrages für den Internetanschluss hinterlegten Vertragsdaten auf Basis des gerichtlichen Beschlusses heraus.
Problematisch bei diesem Procedere ist aber, dass die Gerichte diese Anträge ohne jegliche inhaltliche Prüfung durchwinken. Es werden nur Formalien geprüft. Da die Arbeitsweise und die Zuverlässigkeit der einzelnen Logging-Firmen in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik geraten ist, steht zu befürchten, dass die Fehlerquote bei den Ermittlungen nicht unerheblich gering ist. Im Klartext bedeutet dies, dass die Abmahnungen bei Anschlussinhabern landen können, über deren Anschluss niemals eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
Ruhe bewahren
business-on.de: Kurze Fristen und hohe Geldstrafen verursachen erstmal ein Panikgefühl bei den Betroffenen. Was sollte man als erstes tun, wenn man abgemahnt wurde?
Rechtsanwalt Marcus Dury: Tief Durchatmen und sich bewusst sein, dass man nicht alleine ist, sondern dass deutschlandweit Hunderttausende solche Filesharing-Abmahnungen erhalten. Man sollte versuchen, nachzuvollziehen, wie es zu der Abmahnung gekommen sein könnte, ob es also tatsächlich zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen sein könnte. Viele spezialisierte Kanzleien bieten die Möglichkeit einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung. So kann man sein Recht auf anwaltliche Beratung auch bei den extrem kurzen Fristen wahrnehmen.
Im zweiten Schritt, sollte man sich mit dem Gedanken anfreunden, eine sog. „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben, damit der Abmahner keine einstweilige Verfügung beantragen kann. Wenn man das selbst macht, kostet das nur das Porto für das Einschreiben mit Rückschein. Aber auch für einen spezialisierten Anwalt ist es kein Problem, so eine Filesharing-Abmahnung noch am selben Tag zu bearbeiten. Ebenso wie die Beantragung einer Fristverlängerung.
Keinesfalls sollte man die Abmahnung ignorieren, da dies zu einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage führen könnte. Auch wenn dies in der Praxis höchst selten vorkommt, sollte man dem Abmahner keine Gelegenheit dazu geben, denn das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens lässt sich mit Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sehr einfach von mehreren tausend Euro auf einen Bruchteil reduzieren (Weitere Infos hier: http://www.filesharinganwalt.de/abmahn-infos/).
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