30.01.2012  15:09 Uhr

Modellprojekt Bürgerarbeit
Kooperation zwischen Landeshauptstadt und ZBB

SaarLorLux. Bei der Umsetzung des Modellprojektes „Bürgerarbeit“, konzipiert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds, kooperien die saarländische Landeshauptstadt Saarbrücken und das Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach (ZBB). 150 sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze wurden durch das Projekt geschaffen.

Bürgermeister Ralf Latz und die ZBB-Geschäftsführerin Karin Riga haben eine entsprechende Kooperationss-Vereinbarung am Montag, 30. Januar, im Rathaus St. Johann unterzeichnet. Die Vereinbarung wird am Dienstag, 31. Januar, im Stadtrat beraten und tritt mit Zustimmung in Kraft.

Das ZBB hat im Rahmen des Projektes 150 sozialversicherungspflichtige Bürgerarbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigungsverhältnisse sehen eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden vor. Hierfür erstattet der Bund pro Arbeitsplatz 900 Euro Entgelt plus 180 Euro Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung. Damit erhalten die Teilnehmer in der Regel rund 720 Euro netto im Monat.

In der Vereinbarung ist festgehalten, dass die Landeshauptstadt das Projekt unterstützt und jährlich 250.000 Euro an das ZBB zahlt. Mit dem Geld ermöglicht das ZBB den Teilnehmern einen Mobilitätskostenzuschuss im Wert von rund 35 Euro für die Saarbahn und abhängig von der Haushaltsgröße eine monatliche Stromkostenpauschale zwischen 31 und 108 Euro. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, zahlt das ZBB das Geld direkt an die Saarbahn und die Energieversorger.

„Ein kritischer Punkt des Bundesprojektes Bürgerarbeit ist, dass der gezahlte Lohn kaum ausreicht, um den Lebensunterhalt damit zu finanzieren. Deshalb war es für uns eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, die Teilnehmer zusätzlich zu unterstützen. Außer Frage steht, dass sich für die Langzeitarbeitslosen durch die Bürgerarbeit eine neue berufliche Perspektive eröffnen kann und sich ihr Selbstwertgefühl erhöht“, sagte Bürgermeister Ralf Latz.

„Die Bürgerarbeit eröffnet 150 Langzeitarbeitslosen neue Chancen. Damit passt sich die Arbeitsmarktmaßnahme in die Ziele des ZBB ein. Wir wollen auf die berufliche und soziale Integration der beschäftigten Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter hinwirken. Außerdem wollen wir individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen kompensieren“, sagte ZBB-Geschäftsführerin Karin Riga.

15 Menschen kommen im Saarbrücker Zoo und im Wildpark zum Einsatz. 15 Bürgerarbeiter kümmern sich um die Gestaltung und Aufwertung öffentlicher Flächen in Malstatt. Weitere 15 vormals Langzeitarbeitslose werden im Bereich Kultur und Natur in Saarbrücken eingesetzt, unter anderem helfen sie Fledermaushabitate zu erhalten. 25 Beschäftigte kümmern sich im Rahmen einer „Kreativwerkstatt“ um die Aufwertung städtischer Kindertagesstätten und Jugendzentren.

Zehn Beschäftigte erproben neue berufliche Perspektiven bei ihrem Einsatz im „Café 63“, das zu dem städtischen Kulturzentrum Breite 63 gehört. Sie arbeiten dort im Hauswirtschafts- und Gastronomiegewerbe. Darüber hinaus werden insgesamt 70 Bürgerarbeiter im Landschafts- und Denkmalschutz, bei Kultur- und Archivarbeiten und im Bereich Mobilität eingesetzt. Unter anderem geht es darum Konzepte zu entwickeln, um älteren und behinderten Menschen Mobilität zu erleichtern.

Die Stellen sind für drei Jahre bewilligt. Die Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Arbeitsplätze gemeinnützig, in öffentlichem Interesse und wettbewerbsneutral sein müssen. Sie dürfen also keine reguläre Beschäftigung verdrängen. Daher wurden die Einsatzfelder der „Bürgerarbeiter“ in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung ausgewählt.

Um eine mögliche Verdrängung von regulären städtischen Stellen schon im Vorfeld zu vermeiden, ist das Projekt Bürgerarbeit mit dem Personalrat der Landeshauptstadt abgestimmt.

Die Arbeitsmarkt-Maßnahme hat zum Teil bereits in der zweiten Jahreshälfte 2011 begonnen. Zum 1. Juli haben die ersten rund 70 Menschen eine Tätigkeit als Bürgerarbeiter aufgenommen. Für die Einstellung und die Beschäftigung der Menschen ist ausschließlich das ZBB als Arbeitgeber verantwortlich.


 

(Redaktion)

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