ELStAM
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt
SaarLorLux. In den kommenden Wochen werden alle Arbeitnehmer per Post über ihre persönlichen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) informiert. Es wird dringend geraten, diese Angaben sorgfältig zu prüfen - z.B. im Bezug auf die Steuerklasse oder die Anzahl der berücksichtigten Kinder. Bei Rückfragen steht eine eigens eingerichtete Hotline der saarländischen Finanzbehörde zur Verfügung.
Bundesweit erhalten ca. 36 Millionen Arbeitnehmer in den kommenden Wochen ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum
1. Januar 2012 gültigen elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aufgeführt sind. Die Daten waren von den einzelnen Meldebehörden der Kommunen in den vergangenen Monaten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden.
Korrekturen bis zum Jahresende einreichen
Die Bürgerinnen und Bürger sollten die ihnen übermittelten Daten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug prüfen. Denn falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer Anfang 2012 netto weniger im Geldbeutel hat.
Korrekturen sollten bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu hat die saarländische Finanzverwaltung ein Formular entwickelt, das dem Mitteilungsschreiben beigefügt wurde, aber auch bei den Finanzämtern und unter www.finanzen.saarland.de erhältlich ist.
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden erhöhten Publikumverkehrs in den Finanzämtern empfiehlt es sich, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM zunächst über den Postweg einzureichen.
Die für die Jahre 2010/2011 beantragten Freibeträge können nicht automatisch für 2012 berücksichtigt werden. Freibeträge, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollten daher bis zum Jahresende neu beantragt werden, damit sie ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden können.
Der dazu benötigte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung steht bei den Service-Centern der Finanzämter bzw. unter www.buergerdienste-saar.de zur Verfügung.
Vereinfachung der Kommunikation
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2011 war übergangsweise die bisherige Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch „gültig“, d.h. die Merkmale für die Lohnsteuer wurden unverändert im laufenden Jahr fortgeführt.
Ab dem nächsten Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.
Datenschutz wird ernstgenommen
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. So ist eine Einsichtnahme des Arbeitnehmers nur mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich.
Außerdem ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM befugt. Arbeitnehmer können außerdem den eletronischen Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe protokolliert und sind dadurch nachprüfbar.
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte sind im Internet unter www.elster.de zu finden; ebenso auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ).
Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht auch eine Hotline zur Verfügung:
E-Mail: elstam-hotline@elster.de
Telefon: 01805/23 50 99
(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
Zusätzlich hat die saarländische Finanzverwaltung ab der Versendungsaktion eine eigene Hotline für Rückfragen zu den Mitteilungsschreiben eingerichtet, die unter 0681 / 501 10 20 zu erreichen ist.
(Quelle: saarland.de)
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