Mietrecht 2012
Was sich im neuen Jahr für Mieter und Eigentümer ändert
SaarLorLux. Zum Jahresanfang treten wieder einmal viele Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl Mieter als auch Eigentümer betreffen. Vom Vermieten an einen Verwandten über die Solarförderung bis hin zur Grunderwerbsteuer hat das Immobilienportal Immonet die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Mieten: Noch ist das Gesetz nicht durch, aber es liegt bereits auf dem Tisch des Justizministeriums: Künftig soll der Mieter bei energetischen Sanierungen, die mehr als drei Monate dauern, keine Mietminderung mehr durchsetzen können.
Zudem soll es für Vermieter in Zukunft schneller möglich sein, Zwangsräumungen durchführen zu lassen. Außerdem soll bei Nichtzahlung einer Kaution eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden können.
Vermietung: Wer in diesem Jahr der Schwester, der Oma oder einem anderen Verwandten die eigene Wohnung vermieten will, hat es am Ende des Jahres bei der Steuererklärung einfacher. Die Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein gültiger Mietvertrag besteht.
Die Miete muss mindestens genauso hoch sein, wie 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Im vergangenen Jahr waren es noch 56 Prozent. Bisher war die Regelung wesentlich komplizierter. So musste der Vermieter beispielsweise eine 30-jährige Prognoserechnung über die Gewinnerzielung beim Fiskus einreichen.
Strom: Die Kosten für Strom werden in diesem Jahr leicht ansteigen, denn die Ökostrom-Umlage steigt von 3,5 auf 3,592 Cent pro Kilowattstunde an. Außerdem werden die Netzgebühren um 0,75 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4000 kWh bedeutet das 34 Euro Mehrkosten im Jahr.
Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer steigt in Schleswig-Holstein von 3,5 auf 5 Prozent an, ab dem 1. März erhöht dann auch Rheinland-Pfalz die Steuer um denselben Prozentsatz. Mecklenburg-Vorpommern plant eine Erhöhung zum 1. Juli.
Wer eine Wohnung für 100.000 Euro kauft, muss daher künftig 1500 Euro mehr an den Staat abgeben als bisher. Eigentum in Bayern, Hessen oder Sachsen zu kaufen bleibt hingegen günstig, hier wir der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent nicht erhöht.
Eigentumsförderung: Beim Förderungsprogramm der KfW (Programmnummer 124/134) wird der maximale Finanzierungsanteil von 30 auf 100 Prozent erhöht. Der Höchstbetrag sinkt dagegen von 75.000 auf 50.000 Euro.
Profitieren werden Käufer oder Bauherren von Immobilien mit einem Verkaufswert von bis zu 166.000 Euro. Bei Immobilien die über diesem Preis liegen, fällt die Förderung geringer aus.
Kredite der KfW: Günstige Kredite gibt es nur noch für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Förderungen für allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsprojekte entfallen.
Solarförderung: Für eingespeisten Strom von Solaranlagen, die in diesem Jahr ans Netz gehen, erhalten die Eigentümer nur noch eine Einspeisevergütung von 24,43 Cent pro Kilowattstunde. Das ist ein Minus von 15 Prozent.
Umbau für altersgerechtes Wohnen: Das Programm Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 155) wird jetzt doch weitergeführt. Unterstützt werden alle Maßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen oder den Kauf umgebauter Wohngebäude möglich machen. Das KfW-Darlehen umfasst 100 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 50.000 Euro.
Quelle: immonet.de
(Quelle: pressebox)
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