Recht
Was sich 2012 ändert: Recht und Steuern
Stuttgart. Wie die IHK Region Stuttgart mitteilt, gibt es wichtige Neuerungen bzw. Informationen für Unternehmer zum Jahresbeginn 2012. Darunter fallen u .a. die Elektronische Bilanz, das sogenannte Elektronisches Verfahren statt der Lohnsteuerkarte und die Elektronische Rechnungstellung.
1. Elektronische Bilanz erneut verschoben
Bilanzierende Unternehmen müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn für dieses erste Wirtschaftsjahr noch eine Bilanz in Papierform eingereicht wird, die auch nicht dem vorgeschriebenen Datensatz entsprechen muss. Die erste elektronische Bilanz muss verpflichtend also erst für Wirtschaftjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, abgegeben werden.
2. Elektronisches Verfahren statt Lohnsteuerkarte erst 2013
Aufgrund technischer Schwierigkeiten in der Verwaltung verschiebt sich die Einführung des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) auf den 1. Januar 2013. Die Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 sind auch 2012 gültig. Wer 2012 eine neue Karte benötigt, erhält eine Ersatzbescheinigung.
3. Elektronische Rechnungstellung
Rückwirkend zum 1. Juli 2011 können Rechnungen ohne größere Hürden elektronisch versandt werden. Stimmt der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zu, sind spezielle technische Übermittlungsverfahren nicht mehr erforderlich.
4. Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 1. April 2012 erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen. Zur Erfüllung der mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz verbundenen Aufgaben gründen 77 von 80 IHKs, darunter auch die IHK Region Stuttgart, einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss (IHK-FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK-FOSA überprüft die Abschlüsse, bescheinigt die Gleichwertigkeit oder stellt die im Vergleich zum deutschen Abschluss noch fehlenden Qualifikationen fest. Unternehmen erhalten damit eine verlässliche Auskunft über die Kompetenzen und Fähigkeiten, die mit einem ausländischen Berufsabschluss eines Mitarbeiters oder Bewerbers verbunden sind.
5. Neue Embargoländer der EU
Der Handel mit Ägypten, Tunesien, Syrien und Libyen unterliegt Beschränkungen. Diese beinhalten unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen oder Ausfuhrverbote für gelistete Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann. Insgesamt hat die EU gegen 24 Staaten Embargos verhängt. Das bestehende Iran-Embargo wird weiter verschärft.
6. Meldefreigrenze für Intrastat ab 2012 erhöht
Die bisher geltende Meldeschwelle für die Intrahandelsstatistik wird ab 1. Januar 2012 von 400.000 Euro auf 500.000 Euro jährlich erhöht werden. Durch die Änderung sind ab Januar 2012 etwa 7.000 Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, von der Meldepflicht befreit.
7. ATLAS erfordert gültige EORI-Nummer
Die traditionelle Zollanmeldung auf Papierformularen wurde 2009 durch das elektronische System ATLAS abgelöst. Ab 10. März 2012 wird das neue ATLAS Release 8.4 / AES 2.1 eingeführt. Das neue Release akzeptiert nur noch die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification System). Ohne gültige EORI-Nummer ist ab diesem Zeitpunkt die Nutzung der Internetzollanmeldungen nicht mehr möglich. Für die Nutzer anderer ATLAS-Zugänge gilt dies spätestens, wenn das alte Release im August abgeschaltet wird.
8. Lieferantenerklärungen mit Ursprungsangabe EU möglich
Neben den bereits möglichen Ursprungsangaben „Europäische Gemeinschaft“ oder dem Mitgliedsland, kann jetzt auch „Europäische Union“ genutzt werden. Neue Freihandelsabkommen können ebenfalls auf Lieferantenerklärungen ergänzt werden.
9. Anpassung der Ausfuhrliste und neue Allgemeine Genehmigungen
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) wird im Februar 2012 angepasst. Waren, die auf dieser Liste genannt sind, benötigen beim Export eine Ausfuhrgenehmigung. Zwar werden einige Güter zusätzlich kontrolliert, in zahlreichen anderen Fällen entfallen aber die Genehmigungspflichten, weil die technischen Parameter entschärft werden. Bereits im Januar treten neue Verfahrensvereinfachungen für bestimmte genehmigungspflichtige Güter in Kraft, sogenannte Allgemeine Genehmigungen.
(Redaktion)
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Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
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Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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