Jugendschutz
Massive Verstöße gegen das Alkohol-Verkaufsverbot an Minderjährige
Filderstadt. Das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales in Filderstadt hat kürzlich die angekündigten Alkohol-Testkäufe in acht Geschäften in allen Stadtteilen des Filderstädter Einzelhandels durchgeführt, um zu prüfen, ob und in wie weit das Verkaufsverbot von Alkohol an Minderjährige beachtet wird. Das Ergebnis zeigt, dass immer noch „krumme Geschäfte“ mit Alkohol möglich sind...
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen gar keinen oder nur sehr eingeschränkt alkoholische Getränke im Einzelhandel kaufen.
So konnten die eingesetzten 17-jährigen Testpersonen, die an insgesamt zwölf Kassen in Filderstadt Alkohol kaufen wollten, in vier Fällen eine große Flasche Wodka erstehen. Dies bedeutet eine Verstoßquote von 33 Prozent.
Die Verkäuferinnen und Verkäufer prüften das Alter entweder gar nicht oder konnten es trotz vorgelegtem Personalausweis nicht richtig errechnen.
Im Vorfeld waren die beiden Testkäufer (ein junger Mann und eine junge Frau) im Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales bei der dortigen Polizeibehörde auf ihre Aufgabe vorbereitet worden. Sie hatten eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Aktion vorgelegt.
Die Beiden wurden zudem darauf hingewiesen, auf Verlangen den Personalausweis vorzuzeigen und auf Nachfragen nach dem Alter wahrheitsgemäß zu antworten.
Begleitet wurden die Testkäufer von zwei Bediensteten der Orts- und Kreispolizeibehörde, die sich bei den Käufen jeweils im unmittelbaren Kassenumfeld aufhielten und den Kaufvorgang beobachteten.
Die vier zustande gekommenen Käufe wurden umgehend wieder rückgängig gemacht.
Auf die betreffenden Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Betriebsleitungen kommt ein Bußgeldverfahren zu. Den pflichtbewussten Verkäuferinnen und Verkäufern wurde ein Lob ausgesprochen.
Die Stadtverwaltung hofft, dass in allen Filderstädter Verkaufsstellen verantwortungsbewusst das Alter der Käufer durch Prüfen des vorgelegten Personalausweises ermittelt wird und keine Abgabe von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren erfolgt beziehungsweise Bier, Wein und Ähnliches nicht an unter 16jährige Personen verkauft wird.
Achtung: Weitere Testkäufe werden aufgrund des unbefriedigenden Ergebnisses stattfinden.
Sachinformation:
Verboten ist
- die Abgabe von alkoholischen Getränken aller Art an Jugendliche unter 16 Jahren,
- die Abgabe von Spirituosen (Schnaps, Korn, Wodka, Whiskey, Tequila, Likören, Gin, Cognac,...) an Jugendliche unter 18 Jahren.
Zuwiderhandlungen werden bußgeldrechtlich geahndet.
(Redaktion)
Tags:- Filderstadt
- Alkohol-Testkäufe
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- BW Politik
Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
nisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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