Steuern
Übernahme von Leasingraten als Betriebseinnahme
Deutschland. Wird einem Freiberufler ein geleaster PKW unentgeltlich zur privaten Nutzung überlassen, kann dieser nicht die 1%-Regelung anwenden, sondern muss die entsprechenden Leasingraten als Betriebseinnahme versteuern, entschied das Hessische Finanzgericht.
Viola C. Didier ist PR-Profi und Journalistin im Redaktionsbüro RES JURA mit Sitz in Stuttgart. www.resjura.de.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt geklagt, dem eine Firmengruppe als Bonus einen PKW zur unentgeltlichen privaten Nutzung überlassen hatte. Der Rechtsanwalt hatte der Firmengruppe zuvor Grundstücke vermittelt. Dienstlich nutzte der Rechtsanwalt den Wagen nicht, weshalb er die private Nutzung nach der 1%-Regelung versteuern wollte.
Geldwerter Vorteil
Das Hessische Finanzgericht stellte jedoch im Urteil vom 01.12.2011 (Az. 10 K 939/08) klar, dass auch Nutzungsvorteile, wie z.B. die Kraftfahrzeuggestellung, Betriebseinnahmen seien. Vorliegend handele es sich um eine Betriebseinnahme im Rahmen der vermittelnden Tätigkeit. Da der Anwalt den Wagen ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit genutzt habe, komme die Anwendung der sog. 1%-Regelung aber nicht in Betracht. Vielmehr seien die Leasingraten in voller Höhe als sog. geldwerter Vorteil als Betriebseinnahmen zu versteuern.
(Viola C. Didier)
Tags:- Freiberufler
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- BW Politik
Glaubt dieser 10% Minderheitspolitiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbefürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkenntnisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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