Spenden
Sind Durchlaufspenden an natürliche Personen auch steuerbegünstigt?
Stuttgart. Nach § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig. Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass die Ausgabe freiwillig ist.
Genauer: Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass die Ausgabe freiwillig – d.h. ohne rechtliche Verpflichtung bzw. bei freiwillig eingegangener Verpflichtung – und unentgeltlich – d.h. ohne Gegenleistung des Empfängers bzw. ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung – erbracht wird.
In seinem Urteil vom 16.06.2009 AZ. 15 K 30331/06 verneinte das Niedersächsische Finanzgericht die Abzugsfähigkeit von Durchlaufspenden an natürliche Personen. In dem Fall hatte ein Mann den Abzug als Sonderausgabe für eine Zuwendung an einen Landessportbund begehrt, die vom Landessportbund an seinen Landesverband weitergeleitet wurde. Seine Zahlung war jedoch unter der Auflage erfolgt, dass die Zuwendung an einen bestimmten Reiter, nämlich seine Tochter, weitergeleitet würde. Damit lagen die Voraussetzungen für eine Spende nicht mehr vor, da er eine Weiterleitung an eine bestimmte natürliche Person verfügt hatte.
Viola C. Didier ist PR-Profi und Journalistin im Redaktionsbüro RES JURA mit Sitz in Stuttgart. www.resjura.de.
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.2009 AZ. 15 K 30331/06
(Viola C. Didier)
Tags:- Durchlaufspenden
- EStG
- Spendenabzug
- Niedersächsisches
- Finanzgericht
- Landessportbund
- Abzugsfähigkeit
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Ad(d)connect
Fortbildung in den eigenen vier Wänden -
zahlt das Finanzamt für den Arbeitsplatz?
Steuern
Steuerrecht: Ist Software eine Sache oder eine Idee?
Steuern
Nicht eingehaltene Formvorschrift zieht Unwirksamkeit nicht automatisch nach sich
Amtliche Formulare
Werbungskostenabzug auch dann, wenn Kosten übernommen wurden?
Werbungskosten
Wie sind Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" zu versteuern?
Einkommensteuer
Die Rolle der Finanzgerichte
Recht und Steuern
- »
- »
Als Startseite