25.06.2009  08:33 Uhr

Bauen/Finanzierung
Ein Drittel muss für`s Leben übrig bleiben

Schwäbisch Hall. Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte genug zum Leben für die Familie übrigbleiben. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist auf eine Faustregel, nach der mindestens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Lebenshaltung reserviert werden sollte. «Für einen Ein-Personen-Haushalt muss ein Grundbetrag von mindestens 700 Euro zurückbleiben, sonst fällt man unter die gesetzliche Pfändungsgrenze», erläutert Baufinanzierungsexpertin Kathrin Mühe. Zusätzlich sind 300 Euro für den Ehepartner hinzuzurechnen und pro Kind 200 Euro.

Eine vierköpfige Familie sollte ihre Baufinanzierung also so kalkulieren, dass 1400 Euro zum Leben bleiben.

   Viele Bauherren überschätzen das eigene Verzichtpotenzial, weiß die Expertin. "Schon bei der Planung sollten alle regelmäßigen Ausgaben ehrlich aufgelistet und einkalkuliert werden. Auch jährliche Beiträge wie. Für die Kfz-Versicherung müssen berücksichtigt werden. Neben Zins und Tilgung sollte außerdem noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wie beispielsweise Urlaub oder eine neue Waschmaschine bleiben.


 

(Redaktion)

  • Tags:
  • Finanzierung einer Immobilie
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall
  • Ein-Personen-Haushalt
  • gesetzliche Pfändung



 


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