Steuererklärung 2009
Anlage "AV" entfällt - neues Formular für die Vorsorgeaufwendungen
Berlin/München. Für die anstehende Einkommensteuererklärung 2009 müssen Bürger mit der Anlage Vorsorgeaufwand ein weiteres Formular ausfüllen. Dies beinhaltet die Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen worden sind, beispielsweise die Beiträge zur Rentenversicherung oder die Prämien für Haftpflicht-, Krankenkassen- und Unfallversicherungen.
Auch einige Abfragen auf der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) sind auf den neuen Vordruck gewandert. Dafür gibt es die Anlage AV ab 2009 nicht mehr, die für Riester-Sparer Bedeutung hatte. Diese Daten gehören nun ebenfalls auf die Anlage Vorsorgeaufwand.
Auf diesem neu eingeführten Formular können Steuerzahler alle Angaben zu allgemeinen Vorsorgeaufwendungen, wie Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, sowie Ausgaben für die Altersvorsorge, insbesondere Riester-Rente, eintragen. Ein lediger Arbeitnehmer, der neben seinem Gehalt keine weiteren Einkünfte hat, muss für seine Steuererklärung 2009 standardmäßig nur drei Formulare auszufüllen: Das sind der Mantelbogen (Vordruck ESt 1A) sowie die Anlagen N (für Angaben zum Arbeitslohn und zu seinen Werbungskosten) und Vorsorgeaufwand. Der Arbeitnehmer kann stattdessen auch die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (Vordruck ESt 1V) und die Anlage Vorsorgeaufwand verwenden.
Auslöser für diese Änderung war das Bürgerentlastungsgesetz, wodurch ab 2010 alle Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden können, soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung erreicht wird. Die neuen Regelungen gelten sowohl für gesetzlich, als auch für privat Versicherte und auch für Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse.
Diese Umgestaltung auf die volle Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge führt im Gegenzug zu einem Abzugsverbot für alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, beispielsweise zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Um Geringverdienern eine zusätzliche Möglichkeit zu gewähren, wird das Abzugsvolumen für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 jeweils um 400 auf 1.900 Euro (Arbeitnehmer) oder 2.800 Euro (Selbstständige) erhöht. Die Beiträge sind bis zu dieser Höhe in jedem Fall voll abziehbar. Sofern aber bereits die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr als 1.900 / 2.800 Euro pro Person und Jahr betragen, verpuffen die Aufwendungen für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen jedoch.
Damit das Finanzamt die Daten der Steuererklärung 2009 zur Berechnung der Vorauszahlungen ab 2010 effektiv verwenden kann, mussten mehr Informationen her und daher wurde die Anlage Vorsorgeaufwand kreiert.
(WiSo steuer-sparbuch)
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Es handelt sich um "nichtselbständige" Tätigkeit. Ohne das stst-Gestotter. Und die anderen sind "Selbständige", ebenfalls ohne überflüssiges Gestotter.
http://www.kammerath.net/steuererklaerung-linux.html - die wird ständig aktualisiert und dann kommt man auch mit den ganzen Anlagen hinterher.
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- BW Politik
Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
nisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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