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Absurde Mehrwertsteuersätze – 19 Prozent auf Hörbücher, 7 Prozent auf Bücher

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird in Deutschland auf eine scheinbar willkürliche Auswahl von Produkten angewandt. So fallen etwa Krabben und Garnelen darunter, Hummer aber werden mit 19 Prozent voll besteuert. Vor dem Hintergrund der jüngsten Forderungen von CSU und FDP nach einer umfassenden Steuerreform rückt auch das Thema „reduzierte Mehrwertsteuer“ wieder in den Fokus.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wird in Deutschland auf eine scheinbar willkürliche Auswahl von Produkten angewandt. So fallen etwa Krabben und Garnelen darunter, Hummer aber werden mit 19 Prozent voll besteuert. Vor dem Hintergrund der jüngsten Forderungen von CSU und FDP nach einer umfassenden Steuerreform rückt auch das Thema "reduzierte Mehrwertsteuer" wieder in den Fokus.

Spätestens nachdem die britische Regierung im Herbst dieses Jahres die Mehrwertsteuer abgesenkt hat, um den Konsum – und damit die Konjunktur – in ihrem Land anzukurbeln, wird auch hierzulande wieder verstärkt über eine Steuerreform diskutiert - ein besonderes Thema ist hierbei auch der reduzierte Mehrwersteuersatz von 7 Prozent, der deutlich unter dem Regelsatz in Höhe von 19% liegt.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde vor 40 Jahren (1968) aus sozialen Gründen eingeführt. Idee war, Lebensmittel, Kulturgüter und den Personennahverkehr auf diesem Weg steuerlich im Sinne der Menschen zu bevorzugen – sprich zu subventionieren. Die „Steuersubvention“ soll die Verteilungswirkung der Mehrwertsteuer abmildern. So wenden Hartz IV-Empfänger, Rentner und Großfamilien als Geringverdiener üblicherweise einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum auf, weshalb gerade sie diese indirekte Steuer besonders trifft. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt deshalb – in der Theorie – vor allem für Güter des täglichen Lebens.

Doch schon kurz nach der Einführung des reduziertem „MwSt-Satzes“ folgte diese Steuervergünstigung  – wie ein Sprecher des Finanzministeriums bereits vor rund einem Jahr feststellte – „keiner Logik“ mehr, sondern sei Ausdruck der Durchsetzungsfähigkeit von Interessen. Mit anderen Worten: Begünstigt wird derjenige bzw. diejenige, der/die eine starke Lobby hat.

Insgesamt gilt der ermäßigte Satz mittlerweile für 54 Produktgruppen. Über die Jahre hat der Gesetzgeber zum Teil absurde Ausnahmeregelungen geschaffen. So sind keineswegs alle Lebensmittel subventioniert. Für Gewürze, Majoran oder Basilikum gilt der niedrige Satz, für Würzmischungen dagegen der Regelsatz. Krabben und Garnelen belegt der Fiskus (zur Fiskus Definition) mit sieben Prozent, Hummer und Langusten dagegen mit 19 Prozent. Nicht einmal alle Kartoffeln sind vor dem Gesetz gleich. So gilt zwar für Pflanz- und Frühkartoffeln, nicht aber für Süßkartoffeln der ermäßigte Satz.

Wer ferner glaubt, dass der Fiskus Luxusgüter eher stärker besteuert als die Güter des täglichen Lebens, sieht sich getäuscht. Denn auch Trüffel und Rennpferde unterliegen dem nur siebenprozentigen Satz. Auf Babywindeln hingegen lasten kräftige 19 Prozent Umsatzsteuer .

Nicht nachvollziehbar ist auch die Ungleichbehandlung von Kulturgütern: Für Bücher gilt der niedrige Satz. Hörbücher jedoch werden voll besteuert. Warum? Sie werden als sogenannte „Tonträger“ eingestuft und sind damit – wie übrigens auch Klassik-CDs – im Sinne des Steuerrechts keine Kulturgüter. Also gilt der Umsatzsteuer-Regelsatz. Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Esel anzuschaffen (19 Prozent), sollte überlegen, ob er nicht lieber eine Kreuzung wie Maultier oder Maulesel wählen sollte – dann wären nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig…

Den letzten Versuch, den Mehrwertsteuerdschungel zu lichten, hatte übrigens der frühere Finanzminister Hans Eichel (SPD) unternommen. Doch auch er musste angesichts der erfolgreichen Lobbyarbeit der Besitzstandswahrer den Plan fallen lassen. Und statt die Steuerermäßigung zurückzufahren, wurde sie sogar noch weiter ausgedehnt: Vor rund einem Jahr beschloss der Bundestag auf Druck der CSU, die Tickets für Bergbahnen und Skilifte geringer zu besteuern, nämlich statt mit seither 19% nur noch mit 7%.

Ein Schelm, wer auf die Idee käme, dass hier die heimische Touristen-Wirtschaft in Bayern unterstützt werden sollte, z.B. im Bayerischen Wald, im Allgäu oder am Alpenrand…

                                                                                                        (redaktion stuttgart)

 

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