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Soll das Zahlen per Kreditkarte an der Ladesäule zur Pflicht werden? Ist das Vorhaben schon ganz durchdacht oder erst auf den 2. Blick im Sinne der Verbraucher sowie der Betreiber?

Finanzen

Kreditkartenpflicht in der E-Mobilität?

Soll das Zahlen per Kreditkarte an der Ladesäule zur Pflicht werden? Ist das Vorhaben schon ganz durchdacht oder erst auf den 2. Blick im Sinne der Verbraucher sowie der Betreiber?

Laden und Bezahlen sollte besser einfach bleiben

Die Bundesregierung will das Zahlen per Kreditkarte an der Ladesäule zur Pflicht machen. Doch das Vorhaben ist noch nicht ganz durchdacht und erst auf den 2. Blick im Sinne der Verbraucher sowie der Betreiber – meint Tina Zierul, Senior Director Public Policy bei ChargePoint.

In der dritten Sitzung zur „Konzertierten Aktion Mobilität“ im Kanzleramt am 8. September stellte die Bundesregierung die Weichen: Wirtschafts- und Verkehrsministerium sollen sich in Spitzengesprächen mit den Bundesländern und der Energiebranche auf ein einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen verständigen. Ziel ist es, die Ladesäulenverordnung (LSV), Paragraf 4, zu ändern. Das Ad-hoc-Laden an öffentlicher Ladeinfrastruktur solle verpflichtend über ein gängiges Debit- und Kreditkarten-basiertes Zahlungssystem erfolgen. Zusätzlich könne ein Betreiber der Ladesäule auch das Bezahlen per webbasiertes System anbieten. Unser Fazit dazu: Diese Idee ist verbraucher- sowie betreiberunfreundlich und kann die aktuell steigende Nachfrage in die E-Mobilität gefährden.

Rechtliche Voraussetzungen fehlen

Denn: In der Regel schalten E-Autofahrer momentan die Ladesäulen per App oder RFID-Karten oder eine Browser-basierte Lösung frei und bezahlen damit. Einer Kreditkartenpflicht in Reinstform, wo nur die Plastikkarte selbst zum Zuge kommt und eine technische Lösung über die Einbettung der Karte in eine App oder in eine Internet-Seite nur zusätzlich erlaubt wäre, steht in erster Linie die Payment Services Directive 2 (PSD 2) im Wege. Die europäische Richtlinie verlangt Schutzmechanismen, nämlich die PIN-Code Eingabe bei Beträgen über 50 Euro oder nach jedem 5. Bezahlvorgang. Wer direkt mit Kreditkarte bezahlen will, der wird sich auch künftig regelmäßig mit PIN authentifizieren müssen. Per Tastatur? Das lehnen Betreiber und Provider wegen der hohen Kosten für Umrüstung und Wartung der Terminals ab. Für Verbraucher würde das Bezahlen komplizierter und länger dauern als heute.

Ein gewichtiges Argument gegen die Kreditkartenpflicht liefert Statista, wonach Smartphones weiter verbreitet sind als Kreditkarten. Der Blick in die Backend-Daten der Provider wie EnBW, hastobe oder EVBox bestätigt: E-Autofahrer zahlen überwiegend kontaktlos per RFID oder NFC (Near Field Communication), während maximal fünf Prozent die Kreditkarte nutzen.

Das kontaktlose Zahlen per App lässt sich auch unter „karten-basiert“ subsummieren, denn: Es ist schnell mit der einmaligen Eingabe der Kreditkartendaten eingerichtet. Wenn ein Nutzer danach die Daten speichert, ist jedes weitere Laden in wenigen Sekunden bezahlt. Ähnlich funktioniert es in browser-basierten Lösungen. Das würde technisch auch mit der Kreditkarte bei einer modernen Ladesäule funktionieren, in der SIM-Karte (zur Datenübertragung per Mobilfunk) und NFC-Chip stecken. Rechtlich ist jedoch eine Ausnahme von der PSD 2 nötig, damit die PIN-Eingabe wegfällt.

Zudem fehlt es an konkreten Lösungen, wie eine Eichrechts-konforme Rechnung aussehen kann. Denn ein Ladesäulennutzer, der ja mit seiner Kreditkarte gegenüber dem Betreiber anonym bleibt, muss eine Rechnung erhalten, die genau ihm und dem einen Ladevorgang zuzuordnen ist.

Wahlfreiheit statt Pflicht

Die LSV, speziell der Paragraf 4, reicht in der bisherigen Form aus. Er könnte zur besseren Verständlichkeit noch die Wege Kreditkarte, App-basiert und Browser-basiert als drei Optionen des kartenbasierten Ladens ausführen. Denn so bleibt die Wahlfreiheit zum Direktbezahlen zwischen App, Web-App oder Kredit-/EC-Karte für E-Autofahrer und Ladesäulen-Betreiber bestehen. Das Interesse an der E-Mobilität lässt sich nur mit verbraucherfreundlichen Bezahloptionen und einem Ausbau der Ladeinfrastruktur fördern. Für die Provider würde ein Bestandschutz der Ladeeinrichtungen, die das kontaktlose Bezahlen mit Smartphone oder Kredit-/Debitkarte gestatten, Zukunftssicherheit bedeuten. Damit sich die Kreditkarten-Bezahlung weiterverbreitet, muss es Ausnahmen von der PSD 2 und eine Einigung darüber geben, wie eine eichrechtliche Abrechnung auszusehen hat.

Über ChargePoint

Seit 2007 hat es sich ChargePoint zur Aufgabe gemacht, Fahrern und Unternehmen das Fahren elektrischer Fahrzeuge zu erleichtern. Das Unternehmen hat das größte Ladenetzwerk für Elektrofahrzeuge aufgebaut und bietet die umfassendsten Ladelösungen, die heutzutage erhältlich sind. Vom Arbeitsplatz zur Flotte, vom Wohnviertel zum Einzelhandel – die Cloud-Abonnement-Plattform und Software-defined Ladehardware von ChargePoint wird intern entwickelt. Bis heute ist das ChargePoint Netzwerk auf über 80 Millionen Ladevorgänge und über 114.000 Ladestationen angewachsen, an welche alle 2 Sekunden ein Elektroauto angeschlossen wird; ChargePoint schafft eines neues Ladenetzwerk, um alle Personen und Güter elektrisch zu transportieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.chargepoint.com

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