11.10.2011  12:55 Uhr

Unternehmensrechtsform
Die Genossenschaft – eine alternative Unternehmensform mit Zukunft

Stuttgart. Angestaubt, überholt und kompliziert? Von wegen, die eingetragene Genossenschaft (e.G.) liegt im Trend und ist für viele wachsende Unternehmen, aber auch für Start-ups zu einer echten Alternative bei der Wahl der künftigen Rechtsform geworden. Warum, darüber informieren und diskutieren renommierte Fachleute in einer offenen Fachveranstaltung am 25. Oktober im GENO-Haus in Stuttgart.

Die "eG" - die unbekannte Rechtsform? 

Genossenschaften sind Vereinigungen beliebig vieler Mitglieder mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Dieser Zusammenschluss soll der Selbsthilfe dienen oder die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Beteiligten fördern (§ 1 Genossenschaftsgesetz, GenG). Zwar sind Genossenschaften auch zur Förderung sozialer oder kultureller Belange einsetzbar, aus unternehmerischer Sicht werden sie allerdings immer mehr auch für wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen von Interesse.

Unabhängig für die Beteiligung an einer Genossenschaft ist die Rechtsform Ihrer Mitglieder. Das bedeutet, es können ebenso natürliche Personen Mitglied einer Genossenschaft werden, wie auch Unternehmen oder juristische Personen. Genossenschaften können im Übrigen jederzeit - auch ohne Zustimmung der anderen Beteiligten – weitere Mitglieder aufnehmen. Der Rechtsnatur nach ist die Genossenschaft ein wirtschaftlicher Verein. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nämlich nicht direkt auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet. Dennoch besitzt die Genossenschaft Kaufmanns-Eigenschaft, wie etwa die schon oben erwähnte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG), §17 GenG.

Zu viel Geld muss nicht sein...

Das Aufbringen eines Mindestkapitals, wie etwa das Stammkapital von GmbH oder AG, ist für die Gründung einer Genossenschaft nicht erforderlich. Dennoch haften nicht, wie etwa bei OHG oder eingetragenem Kaufmann, die Mitglieder mit ihrem gesamten Privatvermögen. Vielmehr haftet die Genossenschaft für ihre Verbindlichkeiten (nur) bis zur Höhe ihres Vermögens. Das Vermögen setzt sich aus den Einlagen der Mitglieder - so genannten Geschäftsanteilen - zusammen, also Genossenschaftsanteilen, die in der Regel als Geldleistungen erbracht werden. Neuerdings sind auch Sacheinlagen möglich. Sollte im Falle der Insolvenz das Vermögen der Genossenschaft die Gläubiger nicht befriedigen, kann durch das Statut eine Nachschusspflicht der Mitglieder bestimmt sein. Das Gesetz bestimmt für diesen Fall, dass die Summe des festgelegten Nachschusses nicht geringer sein darf als der Geschäftsanteil.

Diese Vorgaben machen die eG interessant für Gründer, die eine ethische oder demokratische Geschäftspraxis umsetzen möchten oder aber die Gleichgesinnte suchen, die bereit sind, ihr Wissen und Know-how für eine "gute Sache" zur Verfügung zu stellen.  

Gerhard Roßwog, Präsident des Genossenschaftsverbandes Baden-Württem-berg, informiert über den Genossenschaftsverband und seine Aktivitäten. , Copyright: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V
Gerhard Roßwog, Präsident des Genossen­schafts­verbandes Baden-Württem-berg, informiert über den Genossen­schafts­verband und seine Aktivitäten.

Übrigens: Personen, die nach Gründung der Genossenschaft Mitglied werden möchten, können dies durch schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung erreichen. Die Beitritterklärung muss zugelassen werden. Sofern nicht das Statut etwas anderes vorsieht, erfolgt die Zulassung über die Generalversammlung ( beziehungsweise die Vertreterversammlung).

Jetzt informieren auf einer Fachtagung

In Kooperation mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. lädt die Liberale Initiative Mittelstand (LIM) am Dienstag, 25. Oktober nach Stuttgart ein zu einer Fachveranstaltung zum Thema „Genossenschaft – Unternehmensform mit Zukunft?!“ (im GENO-Haus, Sitzungszimmer 11. Stock, Heilbronner Str. 41, Beginn 19 Uhr)

Dabei wird Gerhard Roßwog, Präsident des Genossenschaftsverbandes Baden-Württemberg, über den Genossenschaftsverband und seine Aktivitäten informieren.

Dr. Hans Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, spricht aus wirtschaftspolitischer Sicht zu der Rolle der Genossenschaften und Dr. Horst Mehrländer, Staatssekretär a.D., wird das Genossenschaftswesen insgesamt bewerten und dabei auch auf das FDP-Grundsatzprogramm eingehen.

Das ist eine sehr gute Möglichkeit, sich über die "eG" zu infirmieren. Der Eintritt ist kostenlos, die Veranstaltung ist für Interessierte offen. Anmeldungen sind erbeten an m.pilchowski@lim-bw.de


 

(Redaktion)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © FDP Baden-Württemberg
Bild Nr. 2 © Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V



 


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