Steuern
Handwerkerleistungen absetzen - auch bei Neuanlage eines Gartens?
Deutschland. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind ein probates Mittel, um Steuern zu sparen. Im Rahmen dieser Regelung können die Kosten bis zu 20 Prozent die persönliche Einkommensteuerschuld ermäßigen! Doch wie ist dies bei Arbeiten, bei denen etwas Neues geschaffen worden ist?
Den Garten seines selbst bewohnten Hauses neu anzulegen - das ist künftig förderungsfähig, so der Bundesfinanzhof.
Begrenzt ist das Steuersparpotenzial dabei bei den haushaltsnahen Dienstleistungen auf höchstens 4.000 Euro und bei den Handwerkerleistung auf 1.200 Euro.
Der Streitpunkt
Insbesondere bei den Handwerkerleistungen stellte sich die Finanzverwaltung bisher immer auf den Standpunkt, dass lediglich Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsleistungen im Rahmen der Steuerermäßigung gefördert werden können. Arbeiten bei denen jedoch etwas Neues geschaffen worden ist, also Herstellungskosten getätigt wurden, wollte der Fiskus von der Steuerermäßigung ausschließen.
Mit Urteil vom 13.07.2011 (Az: VI R 61/10) hat der Bundesfinanzhof diese Auffassung jedoch verworfen und damit bestimmt, dass auch Handwerkerleistungen bei denen etwas Neues geschaffen wird grundsätzlich in die Steuerermäßigung einzubeziehen sind.
Zum Hintergrund der Entscheidung
Im Urteilsfall hatte ein Steuerpflichtiger den Garten seines selbst bewohnten Hauses neu angelegt. Dabei kam es zu umfangreichen Erd- und Pflanzarbeiten sowie zur Errichtung einer Stützmauer zum Nachbargrundstück.
Einig sind sich sowohl Fiskus als auch Rechtsprechung, dass die Erd- und Pflanzarbeiten grundsätzlich zu den Handwerkerleistungen und nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören. Lediglich die übliche hauswirtschaftlich geprägte Pflege eines Gartens (Rasenmähen, Unkraut jäten etc.) kann als haushaltsnahe Dienstleistung (mit dem höheren Höchstbetrag) angesehen werden.
Umfangreiche Gartenarbeiten zur Neugestaltung sind jedoch aufgrund der handwerklichen Prägung der Arbeiten bei den Handwerkerleistungen einzuordnen.
Dem entgegen wollte jedoch der Fiskus auch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht gewähren, da es sich um Herstellungskosten handelt. Dem widersprach nun das oberste Finanzgericht.
Der feine Unterschied
Nicht begünstigt sind zwar Arbeiten zur Errichtung eines Haushaltes. Wenn jedoch Neubaumaßnahmen im Zusammenhang mit einem schon bestehenden Haushalt stattfinden kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gewährt werden.
Zukünftig ist daher damit zu rechnen, dass auch der Ausbau des Dachbodens oder der Anbau einer Garage sowie ähnliche Baumaßnahmen im Rahmen eines schon bestehenden Haushalts über die Steuerermäßigung gefördert werden kann.
Quelle: www.steuernsparen.de
(Redaktion)
Tags:- Haushaltsnahe
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Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
nisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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