Steuern
Doppelte Haushaltsführung - jetzt auch für nichteheliche Lebenspartner
Deutschland. Lebenspartner ohne Trauschein können bei der Steuer ihre Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung ansetzen. Das geht dann, wenn der Ort der gemeinsamen Wohnung und der Ort der Tätigkeit weit auseinander liegen. Dies haben die Richter des Finanzgerichts Münster entschieden.

Auch ohne kirchlichen Segen: Die doppelte Haus-haltsführung wird jetzt auch für nichteheliche Lebenspartner steuerlich anerkannt.
Umstände des Einzelfalls
Damit das Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung anerkennt, sind immer die Umstände des Einzelfalls genau zu prüfen. Das Finanzamt prüft unter anderem, ob:
- sich der Lebensmittelpunkt nicht am Ort der Beschäftigung befindet und
- am Ort des Lebensmittelpunkts ein eigener Hausstand unterhalten wird.
Wo sich der Ort des Lebensmittelpunkts befindet und ob dort ein eigener Hausstand unterhalten wird, bewertet sich anhand verschiedener Indizien.
Der Fall
Die Richter des Finanzgerichts Münster erkannten die Aufwendungen an, die eine Frau geltend machte. Sie konnte nachweisen, dass sie in die Wohnung ihres Lebenspartners gezogen war und dort die Wochenenden und ihren Urlaub verbrachte. In der 90 Kilometer entfernten Stadt unterhielt sie zusätzlich eine Wohnung von 69 qm. Die Wohnung war in der Nähe ihrer Arbeitsstätte.
Eigener Hausstand
Mit dem Einzug in die Wohnung des Lebensgefährten verlagerte die Klägerin ihren Lebensmittelpunkt. Sie unterhielt nun einen eigenen Haushalt, da sie die Haushaltsführung mitbestimmte. Das Urteil wäre sicher anders ausgefallen, wenn die Klägerin als Gast in einem fremden Haushalt oder im Haushalt der Eltern ihre Zeit verbracht hätte und keinen Einfluss auf die dortige Haushaltsführung genommen hätte.
Abwägen von Indizien
Für den Lebensmittelpunkt in der gemeinsamen Wohnung sprach in diesem Fall das Indiz, dass die Wohnung am Ort der Tätigkeit nur 69 qm groß war. Dies ist für eine Zweitwohnung eine angemessene Größe.
Für den Lebensmittelpunkt am Ort der gemeinsamen Wohnung sprach letztendlich auch die Tatsache der Eheschließung am Jahresende.
Für den Nachweis des eigenen Hausstands spricht immer eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts. Im vorliegenden Fall war es nicht schädlich, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, ob sie sich finanziell am gemeinsamen Haushalt beteiligte. Hier wogen die anderen Indizien stärker.
Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 1 K 4150/08 E
Quelle: www.steuiernsparen.de
(Redaktion)
Tags:- Trauschein
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Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
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mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
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Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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