01.10.2009  08:21 Uhr

Beruf/Kündigung
Kündigungsschreiben an Ehegatten gilt als zugestellt

Köln. Wird ein Kündigungsschreiben dem Ehegatten des gekündigten Arbeitnehmers übergeben, gilt dies als zugestellt. Der Arbeitnehmer kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, dass ihm sein Ehepartner die Kündigung verspätet übergeben hat und die Kündigungsfrist verstrichen ist, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied (Urteil vom 7. September 2009, AZ: 2 Sa 210/09).

Im konkreten Fall war einer Arbeitnehmerin ordentlich zum 29. Februar gekündigt worden. Weil die Arbeitnehmerin nicht erreichbar war, übergab der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben einem Kollegen, der mit deren Ehemann befreundet war. Der Kollege händigte die Kündigung dem Ehemann auftragsgemäß an dessen Arbeitsplatz am 31. Januar aus. Die Arbeitnehmerin hielt die Kündigung zum angegebenen Termin jedoch für unwirksam. Ihr Ehemann habe ihr das Schreiben nämlich erst am 1. Februar mit nach Hause gebracht. Damit sei die Kündigung erst zum 31. März möglich.

Während ihre Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich war, gab das Landesarbeitsgericht im Berufungsverfahren dem Arbeitgeber Recht. Es könne noch immer davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner als «Empfangsbote» handele und ein Kündigungsschreiben unverzüglich an den Adressaten weiterleite. Dabei sei es unerheblich, ob das Schreiben dem Ehepartner in dessen Wohnung oder - wie im vorliegenden Fall - außerhalb der Wohnung übergeben werde. Der Arbeitgeber habe zudem erwarten können, dass der Ehemann die Kündigung an seine Frau weiterleite, da dieser den Botendienst nicht ausdrücklich abgelehnt habe.


 

(Redaktion)



 


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