Wettbewerb
Wettbewerb zur Landesausstellung Kunsthandwerk 2012 startet jetzt
Stuttgart/Ulm. Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg können sich ab sofort beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg für die Staatspreise Gestaltung Kunst Handwerk Baden-Württemberg 2012 bewerben.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und der Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. veranstalten den Wettbewerb und die Landesausstellung alle zwei Jahre; im Jahr 2012 gemeinsam mit der Stadt Ulm. Anmeldeschluss ist der 18. April 2012.
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Bewerben können sich Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die ihren Wohnsitz oder Werkstatt in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle eingetragen oder als Künstler einer autorisierten Institution anerkannt sind. Auch Lehrer, Dozenten und Professoren an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung können teilnehmen.
Eine Fachjury wird die besten Arbeiten für die Landesausstellung Kunsthandwerk auswählen, zugelassene Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Staatspreis nominieren und dabei bis zu drei Staatspreise in Höhe von insgesamt 15.000 Euro vergeben. Der Förderverein für das Kunsthandwerk und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verleihen zudem an eine Kunsthandwerkerin bzw. einen Kunsthandwerker unter 35 Jahren den Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro. Im Jahr 2012 stellt die Handwerkskammer Ulm zusätzlich einen Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Diesen Preis kann die Jury an einen Handwerksbetrieb vergeben, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer in Baden-Württemberg eingetragen ist.
Die ausgewählten Arbeiten sind vom 15. September bis 18. November 2012 in Ulm im Ulmer Museum zu sehen. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hat die Schirmherrschaft über den Wettbewerb und die Landesausstellung 2012 übernommen.
Teilnahmerichtlinien können angefordert werden beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Zuständig: Karin Schiwek, Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg; Tel. 0711/123-2578, Fax 0711/123-2755; E-Mail: karin.schiwek@mfw.bwl.de
Die Teilnahmerichtlinien stehen ab 16. Januar 2012 zum Download zur Verfügung unter www.kunsthandwerk.de und www.mfw.baden-wuerttemberg.de.
(Redaktion)
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Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
nisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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