Steuern
Lohnsteuerabzug: Wie geht es weiter in 2012?
Stuttgart. Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist aus technischen Gründen auf das Jahr 2013 verschoben. Bleibt die Frage nach dem Lohnsteuerabzug im Jahr 2012. Die Lohnsteuerkarte 2010, soweit sie noch vorhanden ist, bleibt Ihnen noch ein weiteres Jahr erhalten - so das Bundesfinanzministerium.

Das Bundesfinanzministerium informiert die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Lohnsteuer-karte/-bescheinigung.
Zu diesem Thema hat sich das Bundes-Finanzministerium in einer Pressemitteilung unlängst geäußert, um Klarheit zu schaffen:
Die Ersatzbescheinigung
Alle, die keine Lohnsteuerkarte 2010 mehr haben oder nie hatten, konnten für 2011 und können für 2012 beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (Ersatzbescheinigung) beantragen. Falls die Ersatzbescheinigung bereits für das Jahr 2011 ausgestellt wurde, ist diese, genau wie die Lohnsteuerkarte 2010, auch für das Jahr 2012 gültig.
Gültigkeit der Eintragungen
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, gelten auch für das Jahr 2012. Ein erneuter Antrag für zum Beispiel Freibeträge, Zahl der Kinder oder Hinzurechnungsbeträge ist nicht erforderlich.
Haben sich Ihre Lebensverhältnisse und in der Folge auch die Merkmale zum Lohnsteuerabzug für das Jahr 2012 geändert, kann das Finanzamt die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 ändern.
Vereinfachungsregelung
Falls Ihnen bereits das Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug“ (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) oder ein Ausdruck oder eine sonstige Papierbescheinigung des Finanzamts mit den, ab 2012 geltenden, elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorliegt, können Sie diese Nachweise Ihrem Arbeitgeber für Ihr erstes Dienstverhältnis vorlegen. Für Ihren Arbeitgeber sind die Merkmale auf diesen Bescheinigungen maßgebend, wenn ihm zusätzlich Ihre Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 vorliegt.
Mitteilungspflicht
Ändern sich Ihre Merkmale als Arbeitnehmer zu Ihrem Nachteil, sind Sie verpflichtet dem Finanzamt dies mitzuteilen.
Das Jahr 2013
Erst für das Jahr 2013 müssen Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Finanzamt neu beantragen, denn die eingetragenen Merkmale gelten für das elektronische Abrufverfahren grundsätzlich nicht weiter. Da diese Anträge erst im letzten Vierteljahr 2012 zu stellen sind, bleibt abzuwarten, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.
Quelle: www.steuernsparen.de
(Redaktion)
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Glaubt dieser 10% Minderheitspo litiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbe fürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkennt
nisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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