Beruf/Krankenversicherung
Nichtversicherte: Krankenkassenbeiträge und hohe Zuschläge sind nachzuzahlen
Berlin. Auf Selbstständige, Minijobber und andere Menschen, die trotz Krankenversicherungspflicht noch immer unversichert sind, kommen hohe Kosten zu. Denn wer sich erst jetzt bei einer gesetzlichen Kasse versichert, beispielsweise weil er nach Jahren der Selbstständigkeit eine Festanstellung annimmt, muss rückwirkend zum 1. April 2007 Beiträge nachzahlen. Da die Kassen von Unversicherten sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag für die vergangenen Jahre erheben, erreichen die Forderungen leicht mehrere tausend Euro.
Außerdem können die Kassen einen sogenannten Säumniszuschlag erheben - gesetzlich zulässig ist ein Aufschlag von monatlich fünf Prozent der ausstehenden Beiträge. Zu Beitragsschulden von beispielsweise 1000 Euro bei der Kasse kommen damit Monat für Monat 50 Euro hinzu. Nur wenn Versicherte gegenüber ihrer Kasse nachweisen können, dass sie tatsächlich nichts von der Krankenversicherungspflicht wussten, entfällt diese Zusatzgebühr.
Die Beiträge, die an die Krankenkasse zu zahlen sind, ergeben sich aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit seit Beginn der Krankenversicherungspflicht am 1. April 2007 und den vor Einführung des Gesundheitsfonds geltenden Beitragssätzen der Kasse. Doch auch Selbstständige und andere Personen, die in den vergangenen zwei Jahren nur sehr geringe oder gar keine Einkünfte hatten, müssen mit erheblichen Beitragsforderungen rechnen. Denn die Kassen verlangen von Geringverdienern einen Beitrag auf Basis eines fiktiven
Einkommens.
Diese sogenannte Mindestbemessungsgrenze beläuft sich für Selbstständige derzeit auf 1890 Euro pro Monat. Wer beispielsweise nur auf Monatseinkommen von durchschnittlich 1000 Euro kommt, wird von den Kassen dennoch so behandelt, als würde er 1890 Euro verdienen. Damit liegt allein die Nachzahlung für Januar bis Mai 2009 bei 1464 Euro. Geförderte Existenzgründer profitieren von einer niedrigeren Mindestbemessungsgrenze von derzeit 1260 Euro, doch auch sie müssten immerhin rund 940 Euro für 2009 nachzahlen. Hinzu kommt der Säumniszuschlag.
Bislang Unversicherte müssen sich grundsätzlich bei der Krankenkasse versichern, bei der sie zuletzt waren. Nur wer in Deutschland noch nie privat oder gesetzlich krankenversichert war, kann eine Kasse mit früher niedrigen Beitragssätzen auswählen und so die Beitragsnachforderung für die vergangenen Jahre zumindest etwas senken.
(Redaktion)
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...denn wer nichts hat, kann auch nicht zahlen oder sind Banküberfälle neuerdings legal?
- 17.05.
11:10
- 09.06.
- 19.06.
- 19.06.
- 19.06.
- 20.06.
- BW Politik
Glaubt dieser 10% Minderheitspolitiker wirklich er kann mit seiner holtadipolta Methode die Schweiz beeindrucken??? ein MP will... - Guter Beitrag!
Hallo, mit gefällt der Beitrag! Sehr interessant ist auch dies hier: www.wie-verkaufen.de Gruß - -
mein letzter Kommentar wurde nicht gespeichert, offenbar sind hier nur Leiharbeitsbefürworter erwünscht - -
contra: man kann ohne gesichertes Einkommen nur schwer eine Familie gründen. - Die Auferstehung ist ein Erkenntnisprozess
Diejenigen, die sagen: "Der Herr ist zuerst gestorben und dann auferstanden", sind im Irrtum....
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