22.02.2012  21:02 Uhr

Politik
Stuttgarter Landtag bestimmt Wahlpersonen für Präsidentenwahl am 1. März 2012

Stuttgart. Wer Baden-Württemberg bei der Wahl des künftigen Bundespräsidenten vertritt, will der Landtag am 1. März in einer Sondersitzung beschließen. Wenn alles wie in der Vergangenheit laufe, werde das Plenum dann über eine gemeinsame Liste aller Fraktionen abstimmen, erklärte heute ein Landtagssprecher.

Bis wann diese Liste vorliege, sei unklar. Eine Frist gebe es nicht. Nach dem Rücktritt von Christian Wulff soll die Bundesversammlung das neue Staatsoberhaupt am 18. März wählen. Auf Bundesebene hatten sich Union, FDP, SPD und Grüne auf den DDR-Bürgerrechtler Joachim Gauck als gemeinsamen Kandidaten verständigt. 

Wenn Baden-Württemberg wie bei der letzten Präsidentenwahl 79 Delegierte zur Abstimmung schickt, entfallen laut Landtagssprecher auf die CDU 34 oder 35 (2010: 40), auf die Grünen 20 oder 21 (2010: 9). Sie müssten sich untereinander einigen, erklärte der Sprecher. Auf die SPD entfielen 20 (2010: 22) und auf die FDP 4 (2010: 8). Die Gesamtzahl der Wahlleute aus dem Südwesten stehe aber erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt fest.


 

(Redaktion)

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