05.09.2011  15:12 Uhr

Stuttgart 21
FDP lehnt Termin der Volksabstimmung am 27. November 2011 ab: "verfrüht und verfehlt"

Stuttgart. Die geplante Volksabstimmung über Stuttgart 21 setzt die Gemeinden in Baden-Württemberg aus organisatorischen und personellen Gründen stark unter Druck. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt den Termin 27.11.als zu früh ab, um sie angemessen vorzubereiten: "Genauigkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen!"

Baden-Württembergs Gemeindetags-Präsident Roger Kehle sagte heute (Montag) der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: "Der 27. November gibt uns ein enges Zeitkorsett vor. Es wäre uns lieber, wenn der Zeitpunkt etwas später festgesetzt worden wäre". Formell würde der Landtag erst am 28. September 2011, also nur zwei Monate vor der möglichen Abstimmung, das Datum offiziell festlegen. 

Auch die Suche nach Wahlhelfern innerhalb kurzer Zeit sei ein Problem: "Das ist nicht so leicht, Ehrenamtliche zu finden, und jeder zusätzliche Termin wird das nicht erleichtern", sagte Kehle mit Blick auf den ersten Adventssonntag am 27. November. Hinzu kämen die Suche nach den Wahllokalen, die Einhaltung der Fristen für die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahl.

Letztlich sei die Maschinerie die gleiche wie für eine Landtagswahl, bei der aber der Vorlauf deutlich länger sei. Zudem könnte eine Klage der Opposition gegen die Volksabstimmung beim Staatsgerichtshof den Zeitplan durcheinanderbringen: "Das ist ein relativ großer Aufwand!" 

Dennoch zeigte sich Kehle zuversichtlich, dass die Gemeinden die Schwierigkeiten bewältigen. An das Land richtete er die Forderung, die Kosten der Volksabstimmung zu begleichen: "Der, der etwas veranlasst, trägt auch die Kosten." Die Ausgaben werden wie bei der Landtagswahl auf gut acht Millionen Euro geschätzt. Die kommunalen Spitzenverbände wollen sich bis zum 14. September zur Zeitplanung äußern, damit die Stellungnahme in die erst Beratung des Ausstiegsgesetzes am 16. September im Landtag einfließen kann.

FDP-Fraktionschef Rülke: 'Es wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Ausstiegskosten!', Copyright: FDP Baden-Württemberg
FDP-Fraktionschef Rülke: "Es wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Ausstiegskosten!"

Rülke: Volksabstimmung am 27. November 2011 – verfrüht und verfehlt

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sieht ebenfalls Probleme bei dem anvisierten Volksabstimmungstermin am 27. November: „Die neue Landesregierung hat es mit der Festsetzung eines Wahltermins erschreckend eilig. Dabei wird übersehen, dass die Bürger ausreichend aufgeklärt werden müssen über die Kosten, die ein Ausstieg bewirken würde. Hier Termindruck zu erzeugen, ist nicht bürger- und nicht demokratiefreundlich.“ 

Die Gesetzesbegründung enthalte lediglich völlig unzureichende und schwammige Feststellungen zu den Ausstiegskosten: „In jedem Fall kann es sich nur um einen geringen Bruchteil dessen handeln, was sich die Deutsche Bahn AG berühmt“ – heißt es im Wortlaut der Gesetzesbegründung.

„Einen Termin durch das Innenministerium festzusetzen, bevor die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet sind, deutet außerdem darauf hin, dass der Ausgang derselben bereits bekannt ist bzw. kritische Stimmen von vornherein keine Berücksichtigung finden sollen. Das ist also der neue Politikstil“, so Rülke. „Die Bevölkerung Baden-Württembergs hat besseres als Entscheidungsgrundlage verdient. Genauigkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen – nicht nur der Gesetzentwurf und das Verfahren selbst sind verfehlt, sondern auch der Zeitplan!“


 

(Redaktion)

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Bild Nr. 1 © Gemeindetag Baden-Württemberg
Bild Nr. 2 © FDP Baden-Württemberg



 


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