21.02.2012  13:03 Uhr

Rauchen am Arbeitsplatz
Stinkende Aschenbecher im Eingangsbereich

SaarLorLux. Rauchen am Arbeitsplatz ist schon lange tabu. Wer rauchen will, muss vor die Tür. Was einfach klingt, kann bei größeren Unternehmen zum Problem werden. Ständige Rauchergruppen im Eingangsbereich und stinkende Aschenbecher sind keine schöne Begrüßung für Gäste. Was also tun? Rauchen komplett verbieten oder Raucherhäuschen bauen?

"Raucherpausen kosten die Betriebe bares Geld", mit dieser Aussage löst Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, eine rege Diskussion aus: Sollten Zigarettenpausen während der Arbeitszeit verboten werden?

Um die Nichtraucher, entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (§ 5), vor den Gefahren des Tabakrauches zu schützen, haben viele Arbeitgeber bereits faire Regelungen für Ihre Mitarbeiter geschaffen.

Da sich ein absolutes Rauchverbot, welches auch für den Außenbereich gilt, nicht allein mit dem Gesundheitsschutz der übrigen Mitarbeiter begründen lässt, gestatten es viele Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Freien zu rauchen. Das Ergebnis sind von Rauchern blockierte Eingänge, durch die der Rauch ins Gebäude dringt.

Raucherhäuschen bauen?

Damit die Raucher nicht vor dem Eingang stehen und damit dem Image des Unternehmens schaden, bauen einige Unternehmen Raucherhäuschen. So ist klar geregelt, wo geraucht werden darf und der Eingangsbereich bleibt sauber.

Von Zigarettenpausen, in denen Mitarbeiter die Arbeitszeit unterbrechen, erhoffen sich einige Arbeitgeber sogar kreatives Potential. Denn die gemeinsame Zeit beim Rauchen wird für Gespräche genutzt, die außerhalb der bezahlten Arbeitszeit für die Entwicklung des Teams sorgen und kreative Lösungen für betriebliche Probleme hervorbringen können.

Außerdem setzen Raucher, die Ihrem Drang nach einer Zigarette gelegentlich nachgeben können, Ihre Arbeit im Anschluss motivierter fort. In dem das Rauchen auf bestimmte Bereiche im Freien begrenzt wird, sparen Sie einen großen Teil der Reinigungskosten, die durch das willkürliche Rauchen im Freien entstehen.

Einen interessanten Ansatz verfolgen die Helios-Kliniken aus dem Kreis Mansfeld-Südharz. Sie zeigen, wie man Nichtrauchen fördern kann, ohne das Rauchen zu verbieten: Mitarbeiter, die sich verpflichten, während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände nicht zu rauchen, erhalten einen zusätzlichen Tag Urlaub im Jahr.

Wer trotz diesem Angebot nicht auf die Zigaretten-Pause verzichten möchte, muss dazu ins Freie gehen, wo ein Raucherunterstand vor Wettereinflüssen schützt und den Raucherbereich eingrenzt. Damit sind gleichzeitig nicht rauchende Kollegen und Patienten vor dem Passivrauch geschützt.


 

(FN)

  • Tags:
  • Rauchen
  • Arbeitsplatz
  • Häuschen
  • Unterstand
  • Regelung
  • Verbot
  • Eingangsbereich

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG



 


Mehr zum Thema Bizz Tipps:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de Südbaden - Wirtschaft und Business der Region Südbaden / Freiburg.
Infos zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Incentives, Restaurants, Business, 2010, Weihnachtsfeier uvm. der Region Südbaden Freiburg

© 2012 TeamWorker GmbH.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds