Umweltzone
Ab 1. Januar 2012: Fahrverbot für Fahrzeuge
mit roter Plakette in Freiburg
Freiburg. Ab 1. Januar 2012 dürfen auch Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone fahren. Fahrzeuge ohne Plakette können bereits seit 1. Januar 2010 nicht mehr in die Umweltzone.

Ab 1. Januar 2012 dürfen auch Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Umweltzone in Freiburg fahren.
Grundlage für das Fahrverbot in die Umweltzone ist der Luftreinhalteplan von 2009, den das hierfür zuständige Regierungspräsidium Freiburg unter Mitwirkung der Stadt Freiburg erstellt hat. Mit dem Luftreinhalteplan soll die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung nach den Vorgaben
der Europäischen Union reduziert werden.
Die vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeughalter sollten sich rasch über eine mögliche technische Nachrüstung informieren. Kann das Fahrzeug durch die Nachrüstung eine grüne Feinstaubplakette erhalten, so kann es weiterhin in die Umweltzone fahren. Übrigens dürfen ab 1. Januar 2013 auch Fahrzeuge mit einer gelben Plakette nicht mehr in die Umweltzone fahren.
Nur in bestimmten Fällen erteilt die Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot. Diese gilt jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2012. Ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen, prüft die Straßenverkehrsbehörde anhand der vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Ausnahmekriterien.
Die Ausnahmen setzen voraus, dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar und der Fahrzeughalter finanziell nicht in der Lage ist, ein für Umweltzonen zugelassenes Fahrzeug anzuschaffen. Zusätzlich muss das Fahrzeug mit roter Plakette bereits vor dem 1. Januar 2010 auf den Halter zugelassen worden sein.
Die finanzielle Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung wurde zusätzlich vom Umweltministerium als Ausnahmekriterium aufgenommen. Darüber hinaus gibt es nur wenige Ausnahmen. Wer beispielsweise lebensnotwendige Güter oder Dienstleistungen für die Bevölkerung anbietet, kann eine Genehmigung zum Befahren der Umweltzone erhalten.
Weitere Ausnahmen gibt es beispielsweise für Fahrten zu regelmäßig notwendigen Arztbesuchen oder Fahrten zur Arbeit, wenn nachweislich nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen werden kann (Schichtarbeiter). Auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G im
Schwerbehindertenausweis können eine Genehmigung bekommen. Jedoch für alltägliche Einkaufs-, Freizeit- und Besuchsfahrten wird grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.
Wenige Fahrzeuge sind generell vom Fahrverbot in der Umweltzone befreit. Dies sind unter anderem Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilfebedürftig) oder Bl (blind) fahren beziehungsweise gefahren werden. Krankenwagen und andere Fahrzeuge mit Sonderrechten sowie Oldtimer unterliegen ebenfalls nicht dem Fahrverbot.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind auch unter anderem unter www.freiburg.de/umweltzone zu finden.
(Stadt Freiburg)
Tags:- Umweltzone
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- Ausnahmegenehmigung
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © GTÜ / pixelio.de
Ab 1. Januar 2012: Fahrverbot für Fahrzeuge
mit roter Plakette in Freiburg
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