Korruptionsstraftaten
Innenministerium bestellt einen Vertrauensanwalt zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption
Südbaden. Zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption hat das Innenministerium einen Vertrauensanwalt bestellt. Er steht seit 1. September 2009 allen Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung als neutraler und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Der Vertrauensanwalt nimmt Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten und überprüft Wahrheitsgehalt und strafrechtliche Relevanz. Liegen hinreichende Verdachtsmomente vor, wird der Sachverhalt der zuständigen obersten Landesbehörde gemeldet. Zuständig ist das Ministerium, in dessen Geschäftsbereich sich der Sachverhalt zugetragen hat.
Wie das Innenministerium am Mittwoch, 16. September 2009, in Stuttgart weiter mitteilte, kann der Anwalt aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht einem Hinweisgeber auf Wunsch Vertraulichkeit zusichern. Er dürfe ohne Einwilligung des Hinweisgebers dessen Identität nicht offenbaren. Personen, die solche Hinweise geben könnten, scheuten sich gelegentlich, dies offen zu tun, beispielsweise weil sie selbst in den Vorgang verwickelt seien oder Nachteile am Arbeitsplatz befürchteten. Der Vorteil der Einschaltung eines Vertrauensanwalts anstelle einer ansonsten allenfalls zu erwartenden anonymen Anzeige bestehe darin, dass über den Vertrauensanwalt Kontakt zum Hinweisgeber aufgenommen werden könne, zum Beispiel um Rückfragen zu stellen.
Der Vertrauensanwalt schließe also eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung. Andere Bundesländer, Behörden und Unternehmen hätten mit der Institution des Vertrauensanwalts bereits gute Erfahrungen gemacht. Wichtig sei das abschreckende Signal. Die Zahl der Korruptionsstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik sei zwar im Bund und im Land für 2008 rückläufig, aber der Anstieg der Großverfahren von 35 auf 43 belege, dass die Institution eines Vertrauensanwalts wichtig sei.
Zusatzinformationen:
Als Vertrauensanwalt für das Land Baden-Württemberg wird Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele aus Schorndorf bestellt. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Auch Justizministerium, das Ministerium für Arbeit uns Soziales, das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Kultusministerium und Umweltministerium schließen mit dem Vertrauensanwalt entsprechende Verträge ab.
(Innenministerium Baden-Württemberg)
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