31.10.2011  11:39 Uhr

Schreiben der Finanzämter prüfen
Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig sein

Südbaden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Mitte Oktober bis spätestens Ende November erhalten alle Arbeitnehmer von ihrem Finanzamt Informationsschreiben über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - "ELSTAM". Dieses Schreiben beinhaltet die Daten, welche bisher auf der Papp-Lohnsteuerkarte standen und nun elektronisch im zentralen Datenspeicher erfasst sind.

Die VLH empfiehlt, die Daten in den zugesandten Schreiben genau zu überprüfen.

Die Schreiben der Finanzverwaltung erhalten neben der Anschrift und der Steueridentifikationsnummer (ID) die Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit und ggf. einige Freibeträge.

Wie nun festzustellen ist, sind einige dieser Mitteilungen fehlerhaft:

  • Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V sind jetzt in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV gespeichert. Ohne entsprechenden Änderungsantrag droht in diesen Fällen dann ein geringerer Lohnsteuerabzug und ggf. Nachteile bei Arbeitslosigkeit oder im Bezug anderer Lohnersatzleistungen.
  • Ebenso fehlen Freibeträge für Kinder und Körperbehinderung.

Eine Korrektur solcher unrichtiger Angaben ist nur auf Antrag über das zuständige Finanzamt und nicht bei der Gemeinde möglich. Da die richtigen Daten dem Finanzamt oft bekannt sind, kann hier bereits ein Telefonanruf helfen.

Die Eintragung weiterer Freibeträge, z.B. wegen höherer Aufwendungen oder ein Wechsel der Steuerklasse gegenüber dem Vorjahr, kann jedoch nur über einen schriftlichen Antrag erfolgen.



 

(ots/Vereinigte Lohnsteuerhilfe)

  • Tags:
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale
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  • ELSTAM
  • Steueridentifikationsnummer
  • Lohnsteuerklasse



 


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