08.06.2009  15:50 Uhr

Achtung! Abzocke! Telekommunikation
"Anruf mit ärgerlicher Folge: Ungewollter Preselection-Vertrag"

Südbaden. Die Anrufe kommen unerbeten und haben meist ärgerliche Folgen: Am Telefon locken Werber von Telekommunikations-Gesellschaften mit günstigen Gesprächstarifen. Wer nicht gleich auf die vermeintlichen Schnäppchen anspringt, dem wird die Zusendung von Informationen angeboten, um die Offerte in aller Ruhe zu prüfen. Doch statt ausführlicher Unterlagen flattert den belästigten Verbrauchern zunächst oftmals eine Auftragsbestätigung der Deutschen Telekom ins Haus - und später eine Rechnung von der Firma des Anrufers, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die bezieht sich auf einen so genannten Preselection-Vertrag, der die dreiste Gesellschaft berechtigt, künftig alle Gespräche über sie laufen und abrechnen zu lassen.

Ungewollter Anbieterwechsel: Bei einem Preselection-Vertrag behält ein Kunde zwar weiterhin seinen Grundvertrag und Anschluss bei der Deutschen Telekom. Der rosa Riese wird jedoch beauftragt, alle Gespräche künftig auf den neuen Gesprächsanbieter umzuleiten. Dieser stellt von nun an auch die Rechnung über die Telefonate aus. Die Crux bei der Vertragsanbahnung für Preselection: Gibt ein Telekommunikationsunternehmen bei der Deutschen Telekom an, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, schickt die Telekom eine Auftragsbestätigung und stellt die Gespräche auf den anderen Anbieter um.

Fall für die Beratung: Kunden, die dem geschickten Täuschungsmanöver aufgesessen sind, können sich darauf berufen, dass kein Vertrag mit ihrem Einverständnis zustande gekommen ist. Das sollte der neuen Telekommunikationsfirma sowie der Telekom – am besten per Einschreiben mit Rückschein – umgehend mitgeteilt werden. Wer auf die Zurückerstattung bereits gezahlter Beträge pocht, sollte sich Hilfe suchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.

Diese Darstellung beruht auf Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Link).


 

(Verbraucherzentrale NRW)

  • Tags:
  • Preselection-Vertrag
  • telefon
  • telekom
  • Telekommunikation
  • Anbieterwechsel

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Andreas Morlokpixelio.de



 


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1 Kommentar »

16.11.10 19:06 Uhr
amira
abzocke(?)
neulich wurde ich, als ich im bad war, angerufen, meine kleine schwester ging ans telefon. es war ein mann drann der ihr klar machte, ich hätte eine reise gewonnen. sie hat ihn meine bankinformationen durchgegeben.
ich habe auf die nummer angerufen als ich raus kam, und die existiert gar nicht mal! ich habe also keine schriftlichen daten, um innerhalb dieser 2 wochen mein wiederrufsrecht ein zuberufen.
ps. meine kleine schwester ist unter 18 und somit ja nicht vertragsfähig.sie gab sich aber als mich aus...
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