Finanzvertrieb
Geplantes Provisions-Verbot ist Meilenstein für Verbraucherschutz
München. Ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt ist das von der EU-Kommission geplante Verbot von Provisionen in Teilen des Finanzvertriebs. Das erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und fordert einen Kurswechsel der Bundesregierung.

Nicht nur die Verbraucherschützer freuen sich über das geplante Provisionsverbot bei Finanzgeschäften. ©Gerd Altmann pixelio.de
"Die EU ist Deutschland beim Anlegerschutz weit voraus", kommentiert Vorstand Gerd Billen. Das gelte für die Reform der Finanzaufsicht ebenso wie für die des Finanzvertriebs. Die EU-Kommission will die anstehende Novellierung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID nutzen, um finanzielle Anreize durch Dritte aus der unabhängigen Finanzberatung zu verbannen.
"Die EU-Kommission hat die Zeichen der Zeit erkannt. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis mehr, dass sich Banken auf ihre Kosten bereichern", so Billen. Einen Haken hat der Vorschlag der EU-Kommission allerdings: Das Provisionsverbot soll nur für unabhängige Finanzberater gelten. Dies öffnet ein unnötiges Schlupfloch für Banken. "Das Verbot muss für alle Finanzberater gelten, egal ob sie selbständig oder für Kreditinstitute arbeiten", stellt Billen klar.
Ein Interessenkonflikt zulasten der Verbraucher
Weil im Vertrieb von Finanzprodukten Beratung und Verkauf nicht sauber getrennt sind, gibt es einen Interessenkonflikt, dessen Folge häufig Falsch- und Fehlberatungen sind. Die Bundesregierung hatte auf dieses Problem bislang nur halbherzig reagiert, unter anderem durch die Einführung von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern. Geändert hat dies kaum etwas. Außerdem informieren Finanzdienstleister ihre Kunden weiterhin unzureichend über Provisionen. Damit haben die Verbraucher kaum eine Chance, den Interessenkonflikt zu erkennen. Dies hat zuletzt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Initiative Finanzmarktwächter belegt.
Aufsicht braucht Mandat für Verbraucherschutz
Auch bei der deutschen Finanzaufsicht besteht Handlungsbedarf: Ihr fehlt nach wie vor ein klares Mandat, sich umfassend um den Verbraucherschutz zu kümmern. Dies wäre erforderlich, um wirksam gegen unfaire Vertriebsmethoden und gefährliche Produkte vorzugehen. Auch hier ist die EU Vorreiter: Im September 2010 hatten sich Parlament, Rat und Kommission darauf geeinigt, dass Verbraucherschutz für ganz Europa ein verbindliches Aufsichtsziel wird. Anders die Bundesregierung: Statt die nötige Reform anzupacken, unterstellt sie einen Teil des Finanzvertriebs der Aufsicht der Gewerbeämter, die dazu weder personell noch inhaltlich aufgestellt sind.
(Redaktion)
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