10 Jahre Riester-Rente
Riestern lohnt sich, wenn Sparer alles richtig machen
Südbaden. Seit zehn Jahren gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente. Diese Altersvorsorge lohnt sich, wenn Sparer alles richtig machen. Finanztest zieht Bilanz und zeigt, was Riester-Sparer beachten müssen, um die staatlichen Zulagen zu bekommen.

Die Riester-Rente wird zehn Jahre alt. Fast 15 Millionen Menschen haben für die Riester-Rente bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart.
Noch immer Schwachstellen
Die Riester-Rente wird zehn Jahre alt. Fast 15 Millionen Menschen haben für die Riester-Rente bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums „eine Entwicklung, die sehr erfreulich verläuft“. Alle Kinderkrankheiten hat diese staatlich geförderte private Altersvorsorge nach zehn Jahren aber noch nicht hinter sich gelassen. Die größten Schwachstellen sind das komplizierte Zulagenverfahren, die vielen Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen sowie der Umstand, dass ausgerechnet Geringverdiener bisher kaum von der staatlich geförderten Vorsorge profitieren.
Komplizierte Förderung
Die Zulagen sind das Herzstück der Riester-Rente: Sie sind das, was der Staat allen Sparern dazugibt. Und sie machen diese Art des Sparens so vorteilhaft im Vergleich zu anderen Formen der Altersvorsorge. 154 Euro gibt es jährlich für jeden Sparer als Grundzulage. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro im Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind. Für alle Kinder, die vorher geboren wurden, gibt es 185 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann so jährlich 908 Euro allein an staatlichen Zulagen fürs Alter sparen. Doch mit dem Zulagenverfahren gibt es immer wieder Probleme. Erst Mitte 2011 hat die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlte Zulagen im Wert von 490 Millionen Euro wieder zurückgebucht. Viele Sparer hatten die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die volle Zulage zu erhalten.
Maximale Zulagen erhalten
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sparer jedes Jahr mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei 50 000 Euro Einkommen sind das zum Beispiel 2 000 Euro. Die Zulagen werden auf die eigenen Einzahlungen angerechnet. Wer weniger spart, bekommt die Zulage nur anteilig. Riester-Sparer müssen also ständig im Auge behalten, wie sich ihr Einkommen entwickelt, und sie müssen ihre Sparleistung anpassen, wenn sie nichts von der Zulage verschenken wollen.
Gering- und Gutverdiener
Nicht gekürzt wird die Zulage nur bei Gutverdienern, die zwar weniger als 4 Prozent, aber mindestens 2 100 Euro jährlich einzahlen. Denn damit haben sie die Förderhöchstgrenze erreicht. Wer zum Beispiel 60 000 Euro brutto im Jahr verdient und so eigentlich 2 400 Euro in seinen Vertrag fließen lassen müsste, bekommt die volle Zulage schon ab 2 100 Euro Sparleistung im Jahr. Ist das Gehalt dagegen so niedrig, dass die Zulagen allein schon mehr als 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens ausmachen, muss der Sparer trotzdem einen Sockelbetrag von mindestens 60 Euro im Jahr selbst einzahlen.
Förderung zurückzahlen
Verloren ist die staatliche Förderung für Sparer, die ihr Geld vor Ende der Laufzeit aus dem Riester-Vertrag nehmen. Ausnahme: Für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie dürfen sie die angesparte Summe einsetzen. Auch Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegen, das nicht zur EU oder zum europäischen Wirtschaftsraum gehört, verlieren ihre Ansprüche und müssen die Förderung zurückzahlen.
Voraussetzung für das Riestern
Für die Riester-Förderung muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Der Sparer selbst oder sein Ehepartner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Beamte gilt eine Ausnahme: Sie sind riesterberechtigt, obwohl sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Alle anderen, beispielsweise Freiberufler, können über einen Umweg die Zulagen vom Staat bekommen: Wenn ihr pflichtversicherter Ehepartner riestert, werden sie zu „mittelbar“ Förderberechtigten. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen. Dabei sind sie aber nicht an den Anbieter gebunden, bei dem ihr Ehepartner den Riestervertrag abgeschlossen hat. „Mittelbar“ Förderberechtigte bekommen so viel Grundzulage wie ihr Ehepartner. Sie müssen aber nicht wie ihr Partner 4 Prozent ihres Einkommens in ihren Vertrag einzahlen. Ab 2012 gibt es aber einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich. Die volle Zulage von 154 Euro gibt es nur, wenn der Ehepartner mit dem ursprünglichen Riester-Vertrag 4 Prozent seines Einkommens einzahlt. Ansonsten wird ihm und auch dem Partner die Zulage gekürzt. Im Gegenzug wird die Zulage aus dem zweiten Vertrag auf den Mindestbeitrag für den ursprünglichen Riester-Vertrag angerechnet.
Anrechnung der Grundsicherung
Neben dem komplizierten Verfahren hat die Riester-Rente noch einen weiteren Schwachpunkt: Geringverdiener, die ihr Leben lang wenig verdienen, haben bisher nichts von der privat angesparten Altersvorsorge. Zumindest dann nicht, wenn sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Das ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Sie soll diejenigen absichern, die wegen ihres Alters aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Krux: Eigene Einkünfte und Vermögenswerte werden auf die Zahlungen der Grundsicherung angerechnet – auch die Riester-Rente. Wer also sein Leben lang wenig verdient und dennoch privat vorsorgt, hat nichts davon. Denn die Rente aus dem Riester-Vertrag wird von der Grundsicherung abgezogen.
Hier finden Sie weitere Tipps.
(test.de)
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