Steuerhinterziehung
Geld in der Schweiz - die Luft wird dünn
Düsseldorf / Konstanz. Der Bundesgerichtshof zeigt erneut Härte im Umgang mit Steuersündern und bekräftigt seine Rechtsprechung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung: Ab 1 Mio. Euro Hinterziehungsbetrag gibt es regelmäßig keine Bewährung mehr. Ab 100.000 Euro steht bereits statt Geldstrafe eine Haftstrafe mit Bewährung und Geldauflagen im Raum.
Zudem lässt der BGH keinen Zweifel daran, dass ein Geständnis des Steuerhinterziehers zu spät ist, wenn die Fakten den Steuerfahndern bereits vorliegen. "Damit ist die Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr", so Birgit Elsa Bippus von der Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker + Bippus.
Das geplante Steuerabkommen bietet für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz jedoch einen Rettungsanker. Denn Deutschland will in diesem zusagen, sich "künftig nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten" zu bemühen. Was aber geschieht, wenn das Steuerabkommen nicht in Kraft tritt oder nach "Korrekturen" nicht mehr zuverlässig vor Strafe schützt? Die Selbstanzeige ist dann einziger Ausweg. Straffreiheit ist aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich. "Nur fundiertes Wissen über das 'Wie' setzt sich im Konflikt mit den Finanzbehörden durch", erklärt Bippus weiter. "Und das gilt gleichermaßen für Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden", ergänzt Kollegin Merker.
Diese ist Fachanwältin für Erbrecht und empfielt in jedem Fall "besser Vorsorge als Nachsorge" zu treffen. Sie rät, nicht überhastet bei der Behörde "groß Reine zu machen", sondern zunächst unbedingt vom rechtsstaatlichen Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend kompetente und schützende Beratung zu suchen.
(Redaktion)
Tags:- Steuerhinterziehers
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